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17. November 2011
Kredite zu versichern lohnt oft nicht
Verbraucherschützer: Hohe Kosten und viele Ausnahmen.
FREIBURG. Versicherungen, die versprechen, im Fall von Krankheit oder Arbeitslosigkeit die Kreditraten zu übernehmen, sind teuer und mitunter undurchsichtig. Ein Widerruf dieser oft Restschuld-Versicherung genannten Policen ist auch bei älteren Verträgen noch möglich.
Petra E. (Name von der Redaktion geändert) muss Privatinsolvenz anmelden. Vor drei Jahren befand sie sich in einer persönlichen Notlage und musste einen Kredit von 10 000 Euro aufnehmen. "Eine Bank bot mir einen Kredit an. Allerdings musste ich parallel eine Restschuldversicherung abschließen." Die soll sie selbst, aber natürlich auch die Bank, schützen. Da Petra E. das Geld dringend braucht, willigt sie ein. Es beruhigt sie zudem, dass die Versicherung einspringt, wenn sie selbst für die Raten nicht mehr aufkommen können sollte.
Der Betrag, den sie der Bank zusammen mit Tilgung, Zinsen und Versicherungsprämie zurückzahlen muss, liegt bei 15 000 Euro – und ist damit 5000 Euro teurer als die tatsächlich ausbezahlte Kreditsumme. "Hier ist genau die Krux an der Sache", sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Düsseldorf. "Diese Versicherungen sind teuer und haben viele Ausschlussklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Wer aber dringend Geld braucht, lässt sich eben auf eine Restschuldversicherung ein, da er keine andere Wahl hat."
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können noch nach Jahren
widerrufen werden.
Petra E. schaltet einen Rechtsanwalt ein. Die Versicherung wird die Kreditraten nicht übernehmen, aber sie kann hoffen, dass sie wenigstens aus dem Versicherungsvertrag herauskommt. Da die Bank auf ihre Raten besteht, muss sie Privatinsolvenz anmelden. "Solch eine Versicherung lohnt sich nie", hat sie gelernt. Zusammen mit ihrem Rechtsanwalt hat sie ausgerechnet, dass die Prämien für die Versicherung genau so hoch sind wie die maximale Summe, die überhaupt übernommen worden wäre.
Der Bundesgerichtshof hat Ende 2009 (AZ: XI ZR 45/09) entschieden, dass sogenannte verbundene Geschäfte, also Darlehen plus Restschuldversicherung, auch nach Jahren noch widerrufen werden können. Um ein verbundenes Geschäft handelt es sich beispielsweise, wenn der Beitrag zur Restschuldversicherung über die Kreditsumme finanziert wird. Auch wenn keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung stattgefunden hat, oder der verknüpfte Effektivzins nicht ausgewiesen wurde, ist nach Einschätzung von Verbraucherschützerin Weidenbach ein späterer Widerruf möglich. Weil die Widerrufsbelehrung im verbundenen Geschäft ganz besondere Kriterien erfüllen müsse, stünden die Chancen für die Verbraucher sehr gut. Es lohne sich, auch ältere Verträge genau durchzulesen und zu prüfen, ob der Vertrag der Restschuldversicherung den gesetzlichen Anforderungen genüge oder widerrufbar sei, rät Weidenbach.
Autor: Claudia Hartmann
