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06. Februar 2012
Langsam wird es ernst
Auch auf Renten müssen Steuern gezahlt werden.
"Steuern auf meine Rente?" Immer noch stellen viele Senioren diese Frage, obwohl das Gesetz, mit dem die Besteuerung der gesetzlichen Renten verschärft wurde, bereits mehr als sechs Jahre alt ist. Und seit einiger Zeit werden die Finanzämter durch die Rentenzahlstellen darüber informiert, welcher Bundesbürger welche Art von Rente in welcher Höhe bezieht.
Das kann zu Briefen des Finanzamts und Nachzahlungen führen. Für 2011 nahmen sich die Finanzämter vor, diejenigen Rentner, deren Renten vermuten lassen, dass sie zu versteuern sind, auf diese Pflicht hinzuweisen – wenn sie sich nicht bereits gemeldet hatten.
Doch kann den meisten Rentenbeziehern die Angst vor der Steuererklärung genommen werden. Denn viele Rentner werden von der Steuerpflicht nicht erfasst – wegen ihrer relativ geringen Rente, die unter dem Strich aber gar nicht so gering sein muss. Beim Finanzamt melden können sich alle, wenn sie endgültige Klarheit haben wollen. Ein vorheriger Gang zum Steuerfachmann kann nicht schaden.
Als Faustformel gilt: Wer ausschließlich eine gesetzliche Rente bezieht, die vor 2006 begonnen hat, der kann davon ausgehen, dass Steuerpflicht nicht besteht, wenn die Rente nicht höher ist als brutto 1500 Euro (also vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge). Denn nur die Hälfte seiner Rente ist in diesem Fall steuerpflichtig und überschreitet die für alle geltenden steuerlichen Freibeträge nicht. Für Verheiratete verdoppelt sich dieser Betrag auf 3000 Euro.
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Renten, die nach 2005 begonnen haben, sind eher steuerpflichtig geworden. Bei einem Start ins Rentnerdasein in 2006 waren bereits 52 Prozent der Rente dem Grunde nach steuerpflichtig, beim Rentenbeginn in 2007 54 Prozent, in 2008 56 Prozent, in 2009 58 Prozent, und im Jahr 2010 sind es schon 60 Prozent gewesen. Neurentner des Jahres 2011 werden mit 62 Prozent ihrer Rente ins Prüfschema geschickt, ob gegebenenfalls Steuern abzuführen sind. Das heißt: Bei einer spätestens 2005 begonnenen Rente (egal, ob Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente) sind von 1000 Euro nur 500 Euro dem Grunde nach steuerpflichtig. Eine 1000-Euro-Rente, die 2011 erstmals gezahlt wird, schlägt mit 620 Euro auf der Pflichtseite zu Buche. Daraus resultiert, dass die Steuerpflicht für Singles nun schon bei einer Monatsrente von etwa 1350 Euro einsetzt (bei Verheirateten bei etwa 2700 Euro).
Was nicht heißt, dass nicht auch kleinere Renten um Steuern reduziert werden könnten. Dann nämlich, wenn andere steuerpflichtige Einkünfte hinzukommen, etwa der Arbeitsverdienst des Ehepartners, eine Betriebsrente, Zins- oder Mieteinnahmen. Schon aus diesen Gründen ist es unmöglich, eine pauschale Aussage zu machen, wann denn nun in solchen Fällen Renten tatsächlich der Steuerpflicht unterliegen und wann nicht. Im Zweifel lohnt es, einen Experten der steuerberatenden Berufe einzuschalten oder sich einem Lohnsteuerhilfeverein anzuschließen.
Dies mit Blick darauf, dass es Möglichkeiten gibt, das steuerpflichtige Einkommen zu mindern, zum Beispiel wegen eines Behinderungsgrads, durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, ferner durch Beiträge zur Haftpflichtversicherung. Gesetzliche Unfallrenten bleiben generell vom Steuerabzug verschont, private Unfallrenten nicht.
NACHLESE
Was in welcher Höhe Rentner dem Finanzamt offenbaren müssen, ergibt sich aus der Anlage R zum vierseitigen Mantelbogen, bei Arbeitnehmereinkünften zusätzlich aus der Anlage N der Steuererklärung. Die Formulare gibt es beim Finanzamt. Sie können auch aus dem Internet heruntergeladen werden. Die Stiftung Warentest widmet im Finanz-Test Spezial Steuern 2011 mehrere Kapitel der Rentenbesteuerung. Sie hat außerdem die Spezialbroschüre Steuererklärung für Rentner 2010/2011 herausgegeben. Beide Schriften sind im Buchhandel für 7,80 Euro beziehungsweise 14,90 Euro erhältlich.
Autor: bex
Autor: Wolfgang Büser
