Account/Login

Mit Gewinn leben

Parteimitglieder können Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzen

Jörg Strötzel
  • Sa, 03. Juni 2017, 00:00 Uhr
    Geld & Finanzen

Die Bundestagswahl rückt näher und die Parteien starten in die heiße Phase des Wahlkampfes. Wer eine Partei finanziell unterstützt, kann dies steuerlich geltend machen.

Parteimitglieder können ihren Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzen.  | Foto: dpa
Parteimitglieder können ihren Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzen. Foto: dpa
Parteimitglieder können ihren Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzen. Auch Parteispenden bringen Steuervorteile. ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel