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04. März 2010 00:04 Uhr

Vermögen

Schwarzgeld geerbt?

Die Diskussion über den Ankauf Schweizer Bankdaten betrifft auch viele Erben. Zwar ist keiner verpflichtet, danach zu forschen, ob der Erblasser Schwarzgeld im Ausland hatte. Weiß er aber davon, macht er sich strafbar.

  1. Unversteuertes Vermögen im Nachlass muss dem Finanzamt unverzüglich gemeldet werden. Foto: Fotolia/Jobst/Kebox

Daher sollte man sich gut überlegen, ob man ein solches Erbe überhaupt antreten soll, rät die Rechtsanwaltskammer Freiburg. Vor allem in den 1980er Jahren haben Deutsche hohe Summen in die Schweiz transferiert, um die Zinsen nicht in Deutschland versteuern zu müssen. Viele dieser Steuersünder sind mittlerweile verstorben und haben das Schwarzgeld ihren Erben hinterlassen. Diese Erben haben bestimmte Pflichten, so das Deutsche Forum für Erbrecht in München.

Der Erbe ist verpflichtet, die Steuererklärung vollständig, also mit dem Schwarzgeld, abzugeben. Ansonsten begehe er Steuerhinterziehung. Auch künftige Erträge aus dem "Schwarzgeld" fließen dem Erben zu, deshalb müsse er sie bei der Steuererklärung angeben. Ansonsten begehe er ebenfalls Steuerhinterziehung. Zudem ist der Erbe zivilrechtlich verpflichtet, das Schwarzgeld, von dem er weiß, Miterben oder Pflichtteilsberechtigten zu offenbaren. Andernfalls kann dies als Betrug strafbar sein. Hat der Erbe sich selbst wegen Steuerhinterziehung strafbar gemacht, kann er durch Selbstanzeige beim Finanzamt Straffreiheit erlangen. Allerdings besteht diese Möglichkeit nicht mehr, sobald die Tat von den Behörden aufgedeckt wurde.

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Erben sollten sich daher von einem Rechtsanwalt beraten lassen und Selbstanzeige erstatten, bevor die Steuerdaten in die Hände deutscher Finanzbehörden gelangen, so das Forum für Erbrecht.

Besteht der Verdacht, dass ein anzutretendes Erbe ganz oder teilweise aus Schwarzgeld besteht, sollte geprüft werden, ob es nicht besser ausgeschlagen werden sollte, rät die Anwaltskammer Freiburg. Da der Wert einer Hinterlassenschaft und die Höhe einer möglichen Steuerschuld von einem Laien kaum eingeschätzt werden könnten, sollte er sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Dies gelte umso mehr, wenn Vermögensteile in verschiedenen Ländern sich befinden. Da nur sechs Wochen Zeit bleiben, um ein Erbe auszuschlagen, sei zudem Eile geboten. Wer diese Frist verpasse, müsse das Erbe antreten.

Autor: wid/BZ