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Immobilien

So kann man mit Wohnrecht und Nießbrauch eine Immobilie an Nachkommen weitergeben

  • Sa, 28. Januar 2017, 17:48 Uhr
    Geld & Finanzen

Schenken und nutzen zugleich - das ist das Ziel für viele Eigenheimbesitzer, die ihre Immobilie schon zu Lebzeiten an die Kinder übergeben wollen. Denn damit kann man Steuern sparen.

Gut geschützt ist ein Schenkender mit dem Vorbehaltsnießbrauch.  | Foto: Bart Sadowski (Fotolia.com)
Gut geschützt ist ein Schenkender mit dem Vorbehaltsnießbrauch. Foto: Bart Sadowski (Fotolia.com)
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Umfragen ergeben immer wieder: Die meisten der über 50-jährigen Eigenheimbesitzer wollen ihr Alter auch in der eigenen Immobilie verbringen. Doch die ist nicht nur Alterswohnsitz, sondern auch Alterssicherung. Je nach individueller Situation – zum Beispiel ob es Nachkommen gibt oder nicht, und welcher Kapitalbedarf im Ruhestand besteht – bieten sich im Alter unterschiedliche finanzielle Strategien an. So kann die Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten an Nachkommen zwar Erbschaftsteuer sparen, birgt aber auch Risiken. Es sollte dabei immer auch berücksichtigt werden, dass der Schenker selbst noch genügend Vermögen hat, um davon sorgenfrei zu leben.
Wohnrecht
Vor so einem Schritt ist es jedoch wichtig, genau die rechtlichen Bedeutungen dieser beiden Begriffe Wohnrecht und ...

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