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26. Oktober 2011 00:06 Uhr

Fiskus

Studium von der Steuer absetzen: Kein Privileg für junge Leute

Die Bundesregierung will verhindern, dass viele Studenten die Kosten ihrer Ausbildung von der Steuer absetzen. Nach BZ-Informationen wird der Bundestag ein entsprechendes Gesetz beschließen.

  1. Foto: dpa

BERLIN.Union und FDP wollen mit dem Gesetz verdeutlichen, dass die Kosten einer Erstausbildung nicht als Werbungskosten von der Steuer abgezogen werden können – obwohl dies in einem im August veröffentlichten Urteil der Bundesfinanzhof in München gefordert hatte. Mit einer Klarstellung macht der Gesetzgeber nun deutlich, dass es bei der bisherigen Praxis bleiben soll, wonach die Ausbildungskosten nur als Sonderausgaben bei der Steuer angesetzt werden können. Der Höchstbetrag für Sonderausgaben soll zugleich am 1. Januar von 4000 auf 6000 Euro angehoben werden. Die Koalition begründet dies damit, dass viele Bildungsstätten Studien- oder Ausbildungsgebühren erheben. Allerdings profitieren davon nur wenige Studenten und Auszubildende.

Mit der Klarstellung verhindert die Koalition, dass künftig viele ehemalige Studenten und Auszubildende Ansprüche bei den Finanzämtern anmelden. Die vom Bundesfinanzhof verlangte Anerkennung als Werbungskosten hätte weitreichende Folgen gehabt. Anders als bei Sonderausgaben ist bei Werbungskosten ein Verlustvortrag möglich. So könnten Berufstätige die Kosten für das vorherige Studium oder die Ausbildung vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Laut Bundesfinanzministerium hätten davon 360 000 Berufseinsteiger profitiert. Die Folge wären Steuerausfälle in Höhe von 1,1 Milliarden Euro pro Jahr.

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Die Koalition beruft sich bei der nun geplanten Regel darauf, dass eine Berücksichtigung als Werbungskosten nicht möglich sei, da es dies auf eine doppelte Förderung hinauslaufe. Schon heute unterstützt der Fiskus Studenten und Auszubildende mit Ausbildungsfreibeträgen, Kindergeld und Kinderfreibeträgen. "Wir halten einen Abzug als Werbungskosten nicht für gerechtfertigt", sagte Klaus-Peter Flosbach, der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Nach der Logik des Bundesfinanzhofs müssten möglicherweise auch Kosten der Schulausbildung dazu gezählt werden. Der Gesetzgeber ordnet diese Kosten jedoch der privaten Lebensführung zu. Diesen Grundsatz unterstreicht die Koalition mit einer Gesetzesänderung nochmals.

Mit einem höheren Sonderausgabenabzug will die Politik Studenten helfen, die sich ihr Studium mit Ferienjobs oder anderen Nebentätigkeiten finanzieren. Sonderausgaben erkennt das Finanzamt nur an, wenn sie mit Einnahmen aus einer Tätigkeit in einem Kalenderjahr verrechnet werden. Vom höheren Sonderausgabenabzug profitieren folglich nur Studenten, die nebenher einem Job nachgehen. Der Gesetzgeber erwartet einen bescheidenen Steuerausfall von neun Millionen Euro.

Die Finanzpolitikerin Lisa Paus (Grüne) nannte die Entscheidung der Koalition ein Klientelgeschenk. Dies führe zu Mitnahmeeffekten. Bei einer gemeinsamen Veranlagung könne ein Anwalt teure Studiengebühren seiner Frau an einer Privatuniversität mit bis zu 6000 Euro jährlich von der Steuer absetzen.

Autor: Roland Pichler