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06. Februar 2012
Treff mit dem Finanzamt
Wer sich die Mühe macht, eine Steuererklärung abzugeben, kann viel sparen.
Alle Jahre wieder klopft der Fiskus an die Tür: Die Steuererklärung soll am 31. Mai eingereicht werden. Während die einen ihre Papiere sortieren, lehnen sich andere gelassen zurück: Denn nicht jeder ist zu einer Steuererklärung verpflichtet. Trotzdem lohnt es sich, den Taschenrechner zur Hand zu nehmen und seine Ausgaben zu überschlagen. Eine freiwillig eingereichte Steuererklärung ist im besten Fall einige hundert Euro wert.
Wer sich vom eigenen Geld Kleider, Werkzeuge oder Materialien für die Arbeit kaufen muss, hat sogenannte Werbungskosten. Hier lohnt sich ein prüfender Blick, denn die Werbungskosten werden mit einem Pauschalbetrag von den Steuern abgezogen. Die tatsächlichen Kosten können aber deutlich höher sein. Mit einer Steuererklärung kann dieser Mehraufwand zurückgefordert werden.
Welche Kosten sich als Werbungskosten anrechnen lassen, ist schwierig zu bestimmen. Grundsätzlich sind es aber alle Anschaffungen, die ausschließlich für die Arbeit genutzt werden. Für einen Bauarbeiter sind das zum Beispiel der selbst gekaufte Overall und die Sicherheitsschuhe. Die kann er normalerweise nur für die Arbeit gebrauchen, nicht aber für die Freizeit. Bei einer Lehrerin ist das anders. Sie kann ihre Arbeitskleider nicht geltend machen, weil sie die auch in der Freizeit tragen kann. Dafür darf sie ihr Arbeitszimmer zuhause samt Ausstattung eintragen.
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Aber auch hier gilt: Das Zimmer muss eine wichtige Rolle für die Arbeit spielen und darf keinen privaten Zweck haben. Neben dem Arbeitsmaterial sind weitere Kosten abzugsfähig, wie zum Beispiel Fahrtkosten oder ein zweiter Haushalt am Arbeitsort. Wichtig sind die entsprechenden Belege. Denn ohne Quittungen ist beim Finanzamt nichts zu holen.
Dass die Materie kompliziert ist, weiß Karl-Christoph Jehle, der Leiter des Finanzamts Freiburg. "Der Bürger beschäftigt sich nur einmal im Jahr mit den Steuern und muss sich stets von Neuem in die Materie einlesen." Immer wieder gibt es zahlreiche neue Gesetze, die es zu beachten gilt. Steuern seien eines der dynamischsten Rechtsbereiche, sagt Jehle. Die Vielfalt in der Bevölkerung würde die Steuerveranlagung weiter verkomplizieren – jeder Ausnahmefall soll behandelt werden. Allgemeine Aussagen und Ratschläge sind deshalb kaum möglich. "Bei mehreren Einkommensquellen oder Haushaltsführungen lohnt es sich, auf Beratung zurückzugreifen", sagt Jehle. Beschäftigte mit einfachen Finanzlagen können aber auch gut ohne Steuerberater auskommen. In diesem Fall empfiehlt Jehle als Vorbereitung, sich mit einer Steuererklärungssoftware auseinanderzusetzen.
Der Stichtag für die Abgabe ohne Beratung ist der 31. Mai des Folgejahres. Das heißt, am 31. Mai 2012 muss die Steuererklärung für das Jahr 2011 eingereicht werden. Wer diesen Termin verpasst, kann aber mit Kulanz rechnen. "Wir warten mit der ersten Ermahnung normalerweise bis Juli", sagt Jehle.
Jeder sei selbst verantwortlich, sich über seine Steuerpflicht zu erkundigen. Allgemeine Aussagen seien schwierig. "Es lässt sich nicht abschließend in einem Satz erklären", sagt Jehle. Die Steuerpflicht ist bei Arbeitnehmern, die keine zweite Einkommensquelle und keinen zweiten Haushalt führen, meistens erfüllt. Es gebe aber zahlreiche Ausnahmen und Individualfälle, die trotzdem zur Steuererklärung verpflichten.
Autor: Samuel Rink
