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Datenschutz

Verbraucher haben ab 2018 das Recht auf Vergessen

  • Sven-Hendrik Hahn

  • Sa, 30. Dezember 2017, 13:36 Uhr
    Wirtschaft

Ob Schufa oder Google – Verbraucher haben das Recht zu wissen, welche Informationen über sie gespeichert werden. Anbieter nehmen dies jedoch nicht immer ernst.

Wer im Internet surft, gibt viel über sich preis.  | Foto: lolloj  (stock.adobe.com)
Wer im Internet surft, gibt viel über sich preis. Foto: lolloj  (stock.adobe.com)

Hier ein Klick, dort eine Bestellung oder ein Kommentar: Daten sind der wichtigste Rohstoff der Online-Welt. Sie werden von Internetkonzernen, Auskunfteien und anderen Unternehmen eifrig gesammelt. Doch das Datenschutzrecht setzt den Firmen Grenzen und gewährt den Verbraucherinnen und Verbrauchern Auskunftsrechte.

Datenschutz ist in der digitalen Welt unübersichtlicher geworden. Aber es ist auch einfacher geworden, die gespeicherten Informationen abzurufen. Das gilt gegenüber sozialen Netzwerken und anderen Unternehmen, aber auch gegenüber Auskunfteien, wie der Schufa. Insbesondere die Daten solcher Auskunfteien sollten Verbraucher regelmäßig abfragen, denn sie entscheiden mit darüber, ob ein Kunde einen Handyvertrag oder einen Kredit bekommt.
Infos über Girokonten müssen bei ...

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