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06. Februar 2012
Vereinfachtes Steuergesetz
Das ändert sich in diesem Jahr für Steuerzahler.
Auch in 2012 stehen wieder zahlreiche steuerliche Neuregelungen an. Vom Steuervereinfachungsgesetz 2011 profitieren vor allem Eltern. Änderungen gibt es zum Beispiel für Pendler, die teils mit Auto und teils mit Bahn oder Bus zur Arbeit fahren. Das Pflegegeld steigt leicht an. Eltern müssen nicht mehr aufpassen, ob ihre erwachsenen Kinder in der Ausbildung oder neben dem Studium zu viel verdienen, damit sie Kindergeld oder Kinderfreibeträge behalten. Auch Vermieter haben jetzt weniger Aufwand für das Finanzamt, wenn sie verbilligt vermieten. Einige müssen allerdings ihre Mietverträge anpassen. Patienten, die zum Beispiel für Bade-, Heil-, Vorsorge- oder Klima- kuren selbst Geld ausgeben, müssen ebenfalls auf der Hut sein. Hier ein kurzer Überblick über einige wesentliche Änderungen:
KINDERGELD
Die Höhe von Einkünften und Bezügen der Kinder spielt während der ersten Ausbildung keine Rolle mehr. Eine Anrechnung gibt es nicht. Auch der Ausbildungsfreibetrag wird in dieser Zeit nicht mehr gekürzt. Macht das Kind nach der ersten Ausbildung eine zweite, gilt eine Einschränkung. Kindergeld gibt es dann nur, wenn der Jugendliche neben der Ausbildung nicht mehr als 20 Stunden in der Woche regelmäßig jobbt. Ferienjobs sind weiter steuerfrei. Die Kindergeldzahlung erfolgt wie bisher bis zum 25. Lebensjahr. Wohnt das Kind während der Ausbildung auswärts, können die Eltern bis zu 924 Euro Ausbildungsfreibetrag im Jahr mit ihrer Steuererklärung beantragen. Bisher wurde der Freibetrag um Einkünfte und Bezüge des Kindes, die über 1848 Euro im Jahr lagen, gekürzt.
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KINDERBETREUUNG
Jetzt können alle Mütter und Väter die Betreuungskosten für ihre Kinder bis zum 14. Lebensjahr als Sonderausgaben unkompliziert absetzen. Es muss in der Anlage Kind nur noch wenig ausgefüllt werden. Wie bisher zählen zwei Drittel der Betreuungskosten von maximal 6000 Euro im Jahr, also höchstens 4000 Euro.
AUSBILDUNGSKOSTEN
Für das erste Studium, die erste Berufsausbildung oder die Schulausbildung werden jetzt bis zu 6000 Euro jährliche Bildungskosten als Sonderausgaben steuerlich anerkannt. Profitieren können hiervon nur jene, die im Jahr der Ausgaben ein eigenes Einkommen hatten oder mit jemandem verheiratet waren, der Einkommen erzielte.
GETRENNT LEBEND
Die Mütter oder Väter, bei denen die Kinder leben, können sich ab 2012 in jedem Fall den halben Kinderfreibetrag des anderen Elternteils übertragen, wenn dieser seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Ob sich das steuerlich lohnt, sollte geprüft werden. Denn im Gegenzug rechnet das Finanzamt statt des halben das ganze Kindergeld an. Beim Betreuungsfreibetrag hingegen müssen getrennt Mütter und Väter eine Einschränkung hinnehmen. Sie dürfen sich nicht mehr den halben Freibetrag des anderen Elternteils übertragen, nur weil das Kind bei ihnen allein gemeldet ist. Der andere darf künftig der Übertragung widersprechen, wenn er das Kind zeitweise betreut oder Geld für die Betreuung ausgibt.
Wer für den Unterhalt seines behinderten Kindes allein aufkommt, der kann neben dem Kinderfreibetrag auch den Behindertenpauschbetrag des Kindes in voller Höhe eintragen lassen.
EHEGATTEN
Statt bisher sieben Veranlagungs- und Tarifvarianten, die es im Steuerrecht gibt, werden es künftig nur noch vier Veranlagungsarten. Ehepartner können somit die Zusammenveranlagung mit Ehegattensplitting, die Einzelveranlagung mit Grundtarif, die Einzelveranlagung mit Verwitwetensplitting oder Einzelveranlagung nach Sondersplitting im Trennungsjahr wählen.
ARBEITNEHMER
Der Arbeitnehmerpauschbetrag wurde von 920 Euro auf 1000 Euro angehoben. Die Änderung gilt bereits für die Steuererklärung 2011. Bis zu diesem Grenzbetrag müssen Steuerzahler keine Quittungen für die Werbungskosten einreichen.
MINDESTBEITRAG
Nicht berufstätige Ehepartner müssen als mittelbar Förderberechtigte ab diesem Jahr 60 Euro Mindestbeitrag im Jahr in ihren Vertrag für die staatlich geförderte Altersvorsorge einzahlen. Bis Ende 2011 war kein Eigenbeitrag zu leisten.
PENDLER
Arbeitnehmer, die teils mit Bus und Bahn und teils mit dem eigenen Auto zur Arbeit fahren, müssen sich jetzt entscheiden. Sie können entweder für alle Wege die Pendlerpauschale von 30 Cent je Kilometer der einfachen Wegstrecke bis zu maximal 4500 Euro im Jahr als Werbungskosten abrechnen oder nur die Kosten für die Fahrkarten. Bisher konnten sie je Arbeitstag und Strecke wählen, was günstiger ist.
ANLEGER
Anleger müssen bereits versteuerte Kapitalerträge jetzt nicht mehr angeben, nur um Spenden oder außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten abrechnen zu können. Bisher flossen die Kapitalerträge in die Rechnung ein, um etwa bei Krankheitskosten den Eigenanteil, die so genannte zumutbare Belastung, zu ermitteln.
STIPENDIEN
Stipendien sind steuerfrei, wenn sie unmittelbar aus öffentlichen Mitteln geleistet werden. Der begünstigte Personenkreis wurde nun zum Beispiel auf Empfänger indirekter Zahlungen aus EU-Förderprogrammen erweitert. Jetzt sind auch diese Zahlungen steuerfrei. So werden Zahlungen unmittelbar und nur mittelbar aus öffentlichen Mitteln steuerlich gleichgestellt. Dies gilt bereits für das Jahr 2011.
VERMIETUNG
Beträgt die ortsübliche Miete bei auf Dauer angelegter Vermietung künftig nicht weniger als 66 Prozent, werden die Werbungskosten künftig voll anerkannt. Liegt die Miete darunter, kürzt das Finanzamt die Werbungskosten.
Weitere Informationen:
Finanztest Heft 1/2012
Internet: http://www.bundesfinanzministerium.de www.finanztipp.de; http://www.steuerzahler.de www.steuerbar.de; http://www.test.de www.klipp-und-klar.de
Autor: Fortsetzung Seite 9
