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06. Februar 2012
Vielseitiges Sprachrohr
BZ-Interview mit dem Vizepräsidenten der Bundessteuerberaterkammer.
Raoul Riedlinger ist seit 14 Jahren Präsident der Steuerberaterkammer Südbaden. Im September 2011 wurde er zum Vizepräsidenten der Bundessteuerberaterkammer gewählt. Im BZ-Interview beschrieb er seine Aufgaben in dieser Funktion.
BZ: Was macht jemand, der so ein hohes Amt bekleidet?
Riedlinger: Die Bundessteuerberaterkammer vertritt als gesetzliche Spitzenorganisation die Interessen der bundesweit etwas mehr als 88 000 Steuerberater auf nationaler und auch auf internationaler Ebene. In meiner Eigenschaft als Präsident der Steuerberaterkammer Südbaden setze ich mich für die Belange der Mitglieder vor Ort und zusammen mit den Nachbarkammern Nordbaden und Stuttgart für Probleme auf Landesebene in Baden-Württemberg ein.
BZ: Was konkret bedeutet?
Riedlinger: Um ein Beispiel zu nennen: Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 wurden eine Reihe von Gesetzen verschärft, um die Tätigkeit von Strafverfolgungsbehörden zu erleichtern. Wir Steuerberater sind hiervon betroffen, da die früher sehr streng geschützte Sphäre Steuerberater / Mandant durch die Neuregelungen aufgebrochen wurde. Die Strafverfolgungsbehörden dürfen heute unter erleichterten Voraussetzungen Telefonate zwischen Steuerberatern und ihren Mandanten abhören. Damit schießt der Gesetzgeber aber über das Ziel hinaus. Die Rechtsanwälte, für die dieser Schutzbereich zunächst auch eingeschränkt wurde, haben zwischenzeitlich erreicht, diesen durch Änderung des Gesetzes wiederherzustellen. Wir fordern hier einen Gleichklang, denn auch Steuerberater vertreten ihre Mandanten in steuerlichen Strafsachen, so dass es sich um eine sachlich nicht gerechtfertigte Differenzierung handelt. Da eine Änderung der Strafprozessordnung Bundessache ist, muss sich die Bundessteuerberaterkammer dieser Aufgabe widmen.
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BZ: Ohne Politiker ist eine Gesetzesänderung nicht möglich. In welcher Weise nimmt die Bundessteuerberaterkammer Einfluss auf Politiker?
Riedlinger: Im Unterschied zu Wirtschaftsunternehmen ist die Bundessteuerberaterkammer eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die sich nur in ihrem gesetzlichen Aufgabenbereich bewegen darf. Wir fahren aber auch sehr gut damit, dass wir uns bei unseren Eingaben, Stellungnahmen und Anhörungen im Bundestag auf eine gutachterliche Rolle beschränken. Wir bringen damit unseren Sachverstand in die Gesetzgebung ein, nicht mehr und nicht weniger.
BZ: Im Bundesfinanzministerium und den Landesfinanzministerien arbeiten Stäbe von qualifizierten Beamten. Ist es nicht eher so, dass die Gesetze faktisch schon fertig sind, bevor sie offiziell in die Beratungen gehen?
Riedlinger: Nachdem in der Vergangenheit eine ganze Reihe von Steuergesetzen den Praxistest nicht überstanden haben, vielfach sogar unmittelbar nach dem Inkrafttreten wieder geändert werden mussten, haben Verwaltung und Politik dazugelernt. Wir, und damit meine ich jetzt wieder die Bundessteuerberaterkammer, werden in weitaus größerem Umfang auch von der Steuerverwaltung zu den möglichen Folgen und Auswirkungen von Steuergesetzen befragt, als dies früher der Fall war.
BZ: Und welche Aufgaben haben Sie hier vor Ort in der Kammer?
Riedlinger: Für die tägliche Arbeit von uns Steuerberatern ist es wichtig, dass die Schnittstellen zur Finanzverwaltung reibungslos funktionieren. Manchmal sind es Kleinigkeiten, die Sand in das Getriebe bringen, beispielsweise, wenn seitens der Finanzverwaltung Belege zu Kleinbeträgen angefordert werden. Es gibt aber auch grundlegende Fragestellungen wie den Umgang im Rahmen einer Betriebsprüfung. Aufgabe der Kammer ist es dann, Kontakt zu den Finanzämtern, zur Oberfinanzdirektion Karlsruhe und in bedeutenden Fällen auch zum Finanzministerium Baden-Württemberg aufzunehmen und eine Lösung herbeizuführen. Des Weiteren unterstützen wir unsere Mitglieder durch Fachinformationen, ein umfassendes Fortbildungsangebot, durch Unterstützung bei der Ausbildung des Berufsnachwuchses sowie der Mitarbeiter und vieles mehr.
BZ: Welches Problem liegt Ihnen gerade jetzt besonders am Herzen?
Riedlinger: Die Finanzverwaltung automatisiert das Besteuerungsverfahren immer mehr. Sie erhält viele steuerrelevante Daten direkt übermittelt, zum Beispiel Renten, Versicherungsbeiträge, Spenden.
BZ: Heißt das, dass das Finanzamt sozusagen am Steuerbürger vorbei ohne dessen Zutun direkt auf diese Daten zugreifen kann?
Riedlinger: Genau das ist der Fall. Damit der Bürger weiß, was das Finanzamt von ihm weiß, sind wir derzeit auf Landes- und auf Bundesebene darum bemüht, eine so genannte Vollmachtsdatenbank aufzubauen. Mit Hilfe dieser könnten die Steuerberater – ebenso wie die Finanzverwaltung – auf diese Daten unmittelbar zugreifen.
BZ: Sie setzen sich also nicht nur für die ureigenen Belange Ihres Berufsstandes ein, sondern sind auch Sprachrohr der Steuerzahler?
Riedlinger: Das ist richtig. Es gibt viel mehr Gelegenheiten, bei denen wir uns im Rahmen von Steuergesetzesänderungen und Änderungen der Gesetzeslage zur Rechnungslegung für die Allgemeinheit der Steuerbürger im Sinne einer sachgerechten Lösung einsetzen, als dass wir in eigenen Dingen vorstellig werden. Das Problem des Schutzes der Sphäre Mandant / Steuerberater dient beispielsweise allein dem Mandanten.
Autor: Fortsetung Seite 11
