So manches Mal stekllt der Vermieter oder Verwalter bei einer Hausbegehung fest, dass aus Steckdosen im Treppenhaus oder Keller Strom für private Zwecke durch einen Mieter entnommen wird. Das kann ein Kündigungsgrund sein. Es ist allerdings der Einzelfall zu betrachten.
Macht sich der Mieter einer Wohnung einer erheblichen Vertragsverletzung schuldig, kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos oder unter Einhaltung der dreimonatigen gesetzlichen Frist kündigen. Ein Kündigungsgrund kann beispielsweise die unerlaubte ...