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23. Januar 2012
Patiententipps
Kostenlose Beratung
Viele Krankenkasse beraten und unterstützen ihre Patienten, zum Beispiel, indem sie medizinische Sachverständigengutachten bei ihrem Medizinischen Dienst einholen. Kostenlos ist es auch, das Schiedsverfahren der jeweiligen Landesärztekammer in Anspruch zu nehmen.Eine Kommission aus zwei Ärzten und einem Juristen erstellt dabei ein Gutachten über den möglichen Behandlungsfehler und macht aufgrund der Erkenntnisse einen Vorschlag für einen Vergleich. Stimmen Arzt oder Patient dem nicht zu, bleibt der Rechtsweg offen. Schadensersatzansprüche nach Behandlungsfehlern können schon nach drei Jahren verjähren. Mit Einreichung einer Klage verhindert man den Eintritt der Verjährung.
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Autor: vfac
