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20. August 2012
Interview
Transplantationsmedizin: „Man hat den Bogen überspannt“
BZ-INTERVIEW: Wie war der Betrugsskandal in der deutschen Transplantationsmedizin möglich? Ein Gespräch mit einem Insider.
Sieben Jahre lang, so der Verdacht, hat der Transplantationschirurg Aiman O. in Deutschland Patientendaten gefälscht und Wartelisten manipuliert. Verdachtsmomente gab es reichlich, in die Höhe schießende OP-Zahlen, ins Ausland verschobene Organe, zur Rechenschaft gezogen wurde er dennoch erst Ende 2011 – ohne dass die Öffentlichkeit zunächst etwas von dem Skandal mitbekam. Wie ist so etwas möglich? Michael Brendler sprach mit dem ehemaligen Geschäftsführer der Uniklinik Tübingen und jetzigen Generalsekretär des Verbands der Universitätsklinika, Rüdiger Strehl.
BZ: Herr Strehl, wie erklären Sie sich, dass ein Mensch wie Aiman O. so lange in einem so sensiblen Bereich wie der Transplantationsmedizin sein Unwesen treiben konnte?Strehl: Zunächst muss man sagen, ob er das gemacht hat, steht ja noch nicht fest. Das werden nun erst die Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft herausbekommen. Sollten sich die Vorwürfe aber bestätigen, so sind die Ursachen für dieses Geschehen meiner Meinung nach nicht nur in der Person des betroffenen Arztes zu suchen. Wenn man ausschließen möchte, dass sich solche Vorgänge in Zukunft wiederholen, wird man auch die Strukturen und Rahmenbedingungen in der Transplantationsmedizin kritisch hinterfragen müssen.
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Strehl: Nehmen wir zunächst einmal die Fragestellung der Kontrolle und Überwachung. In Deutschland hat man diese Aufgabe den Institutionen der Selbstverwaltung zugeordnet, also in diesem Fall der Bundesärztekammer und der Deutschen Stiftung Organtransplantation, der DSO. Im Göttinger Fall wurde die DSO bereits im Juni 2011 erstmals durch einen anonymen Anruf auf die Vorgänge in der Uniklinik hingewiesen. Wenig später hat sie die Hinweise an die zuständige Bundesärztekammer weitergeleitet – nicht an die Staatsanwaltschaft. Meines Wissens ging man dort zunächst einmal davon aus, dass die Vorgänge, selbst wenn sie sich bewahrheiten würden, nicht so gravierend seien. Diese Rechtsauffassung hat sich zwar geändert, aber das hat mit Sicherheit sehr lange gedauert. Hätte man den Fall gleich an die Polizei gegeben, statt monatelang alleine zu ermitteln, dann hätte man wahrscheinlich einige Wochen gespart.
BZ: Aber erscheint es nicht plausibel, zunächst einmal selbst den Fall zu prüfen, bevor man die Pferde scheu macht?
Strehl: Mir ist als Ministerialbeamter mal beigebracht worden, wenn kriminelles Handeln involviert ist, geht die Angelegenheit unmittelbar und ohne Ansehen der Einrichtung an die Polizei und Staatsanwaltschaft. Dies gilt ganz besonders in einem solchen Fall, dem das kriminelle Handeln gewissermaßen auf die Stirn geschrieben steht.
BZ: Weshalb ist die Aufklärung Ihrer Meinung nach denn so zäh verlaufen?
Strehl: Wenn man sich die Zusammensetzung der zuständigen Kommissionen bei der Bundesärztekammer anguckt, stößt man dort auf eine Art Who-is-Who des deutschen Transplantationswesens. Insofern ist es kein Wunder, dass solche Insider, bevor sie einen solchen Fall hochkochen lassen, auch an das Ansehen der Szene insgesamt denken. Seit 13 Monaten ist nun die Bundesärztekammer involviert. Zwar werden immer wieder Einzelbefunde an die Medien gegeben, aber Ergebnisse und Zwischenbefunde liegen bis heute nicht vor. Genauso lang, also 13 Monate, hat es die DSO nicht für nötig befunden, auch die Göttinger Uniklinik von den Vorwürfen in Kenntnis zu setzen – obwohl die Klinik ihr Vertragspartner und der Arbeitgeber des Verdächtigen war.
BZ: Momentan ist die Situation ja die, dass der bisherigen Überwachungsinstanz, der Bundesärztekammer, die Machtmittel fehlen, um wirksame Kontrollen und Sanktionen durchzusetzen. Gleichzeitig fehlt dem Staat jeglicher Zugriff auf die beiden Hauptverantwortlichen im Transplantationswesen, also die DSO und die Bundesärztekammer. Beide sind Vereine beziehungsweise Stiftungen und damit in keiner Weise verpflichtet, sich von Öffentlichkeit und Behörden in die Karten gucken zu lassen. Sollte angesichts dieser Umstände und der aktuellen Erfahrungen das System nicht schleunigst in staatliche Hände gelegt werden?
Strehl: Ob man die Kontrolle des deutschen Transplantationswesens die Selbstverwaltung machen lässt oder die Aufsicht einer Art Regulierungsbehörde anvertraut, halte ich für sekundär – entscheidend ist, dass die Kontrolle effektiv ist. Feststeht auf jeden Fall, dass es nicht diejenigen übernehmen sollten, die selbst in der Szene aktiv sind.
BZ: In der Frankfurter Zeitung haben Sie auch den deutschen Staat kritisiert. Dieser habe es unterlassen, so Ihr Vorwurf, die für derartige Vorwürfe passenden Gesetze zu schaffen. Können Sie das näher erklären?
Strehl: Im Moment kann man erleben, wie jede Woche ein anderer Paragraf des Strafgesetzbuches herausgezogen wird, den man den Verdächtigen zur Last legt: Es begann mit einer Ordnungswidrigkeit, nun sind wir aktuell beim Vorwurf der fahrlässigen Tötung. Feststeht bisher nur, dass Daten offenkundig in der Absicht manipuliert worden sind, an der Reihenfolge auf der Warteliste etwas zu ändern – über die Motive kann man nur spekulieren. Für jemanden mit gesundem Menschenverstand klingt allein das schon ziemlich ungeheuerlich. Deshalb frage ich mich: Warum ist nicht bereits ein solcher Tatbestand rechtlich so weit geregelt, dass er ohne das Hinzuziehen höchstkomplizierter juristischer Konstruktionen entsprechend bestrafbar ist. Hier ist meiner Meinung nach der Staat gefragt, die passenden Strafrechtsnormen zu entwickeln.
BZ: Entdecken Sie noch mehr, was nun kritisch hinterfragt werden müsste?
Strehl: Als sich der verdächtige Arzt 2009 von Regensburg aus um die Leitung der Transplantationsmedizin in der Uniklinik Göttingen bewarb, wurden drei Gutachter – alles renommierte Chirurgen – um eine Einschätzung des Kandidaten gebeten. Zu diesem Zeitpunkt, so wurde mir versichert, waren die Vorgänge aus dem Jahr 2005 (damals hatte der verdächtige Arzt eine von Eurotransplant vermittelte Leber illegal nach Jordanien geschafft und dort einer Patientin implantiert – Anm. d. Red.) in der Szene hinreichend bekannt. Dennoch hielt es keiner der drei Gutachter für nötig, sie gegenüber der Uniklinik Göttingen zu erwähnen. Man könnte nun natürlich sagen, die Gutachter wollten ihrem Kollegen nicht mit Vorwürfen schaden, die auch der Staat nicht weiter verfolgen wollte. Die Staatsanwaltschaft hatte ja die Ermittlungen eingestellt. Das ändert aber nichts daran, dass ihr Auftraggeber durch dieses Verschweigen geschädigt wurde. Schließlich hat er nicht den vollen Informationswert über seinen zukünftigen Abteilungsleiter bekommen.
unabhängig und objektiv?
Strehl: Zumindest wird man sich in Zukunft darüber Gedanken machen müssen, ob man solche Gutachten nur an Insider vergeben kann – oder ob man hier auch unabhängige Gutachten braucht. Im angesprochenen Fall ist zudem bekannt, dass einer der Experten mit dem Hauptverdächtigen bis in die letzten Monate hinein wissenschaftlich eng zusammengearbeitet hat.
BZ: Eine Teilverantwortung wird in diesem Zusammenhang auch den Kliniken zugeschoben, durch OP-Prämien würden sie den Ärzten falsche Anreize geben. Stimmen Sie dem zu?
Strehl: Ich finde diese Diskussion etwas scheinheilig. Schließlich war es vor allem die Politik, die diese Ökonomisierung des Gesundheits- und Klinikwesens gewollt hat. Und die Krankenkassen haben vorneweg immer über die Verschwendung im Gesundheitswesen geklagt und mehr Wirtschaftlichkeit eingefordert. Jetzt hat man offensichtlich den Bogen überspannt und das muss man registrieren.
BZ: Aber müssen solche fragwürdigen Leistungsanreize, je mehr Operationen, desto mehr Geld, wirklich sein?
Strehl: Wir haben als Verband immer gesagt, dass man eine Transplantation nicht genauso abrechnen sollte wie einen Blinddarm. Innovative Bereiche und Therapien, die wie eine Transplantation noch sehr mit der Forschung verbunden sind und unmittelbar über Leben und Tod entscheiden, sollte man nicht mit den üblichen Behandlungspauschalen entlohnen. Wenn man hier die gleichen ökonomischen Mechanismen einsetzt wie bei Hüft-OPs, dann kommt man in solche Konstellationen, wie wir sie hier erleben. Bei Organverpflanzungen wäre es besser, einfach die entstehenden Kosten zu bezahlen. Ähnlich wird ja auch die Versorgung von Brandverletzten entlohnt.
BZ: Falsche Anreize würden auch durch die hohe Zahl der Transplantationszentren gesetzt, haben Sie beklagt. Warum?
Strehl: Eine normale, gut ausgerüstete Transplantationseinrichtung kann mühelos 100 Lebertransplantationen pro Jahr machen. Wir machen vielleicht 1300 in Deutschland, dafür bräuchte man 12 bis 13 Zentren, wir haben aber doppelt bis dreimal so viel. Ähnliches gilt für Herz- und Nierenoperationen. Transplantationen gehören zu den Aushängeschildern großer chirurgischer Kliniken – das ist wie ein Hirschgeweih, das man als Chirurg vor sich herträgt. Das Ergebnis ist jedenfalls: Die Abteilungen sind unausgelastet und haben deshalb den Anreiz, die überzähligen Kapazitäten durch die Gewinnung von Organen und Patienten besser zu nutzen. Weniger Zentren ließen sich zudem besser kontrollieren.
BZ: Weniger Zentren, was würden Sie noch ändern, wenn Sie die Wahl hätten?
Strehl: Ich würde die Transplantationen aus dem normalen Fallpauschalensystem separieren und auf ein Kostenerstattungssystem umstellen. Und ich würde die Kontrolle neu organisieren, allerdings müsste die Überwachung von Leuten gemacht werden, die unabhängig sind und die einen vernünftigen Apparat an der Hand haben mit weitgehenden Auskunfts- und Einblickrechten.
ZUR PERSON: RÜDIGER STREHL
,geboren 1946 in Ostwestfalen, begann seine Karriere in der deutschen Hochschulmedizin 1979 als Zuständiger für die Unikliniken im Berliner Wissenschaftsministerium. 1993 bis 2008 leitete er als Kaufmännischer Vorstand die Uniklinik Tübingen. Seit zwölf Jahren ist er in der Führungsspitze des Verbandes der Universitätsklinika, seit drei Jahren Vorsitzender des Aufsichtsgremiums für die Uniklinik Göttingen.
Autor: mich
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