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02. März 2010 00:04 Uhr

Fragen und Antworten

Was tun, wenn die Krankenkasse abkassiert?

Arzneizuzahlung, Praxisgebühr und jetzt Zusatzbeiträge: Wieder gibt es eine extra Zahlung für das Gesundheitssystem. Die ersten Krankenkassen langen schon zu. Viele Versicherte sind verunsichert. Fragen und Antworten.

  1. Chipkarte für Versicherte: Wer sie will, muss oft nicht nur den Kassenbeitrag entrichten, sondern noch einen Zusatzbeitrag. Foto: dpa

Warum kassieren die Kassen jetzt zweimal und verlangen neben dem herkömmlichen Kassenbeitrag einen Zusatzbeitrag?
Die letzte Gesundheitsreform von Schwarz-Rot macht es möglich. Seit 2009 können die gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr selbstständig über die Höhe des Beitrags entscheiden. Seitdem legt der Gesetzgeber für alle einen einheitlichen Beitrag fest (derzeit 14,9 Prozent: 7 Prozent vom Arbeitgeber, 7,9 vom Arbeitnehmer). Das Geld fließt in den neuen Gesundheitsfonds und die Kassen erhalten daraus für jedes Mitglied eine Pauschale. Wenn sie mit dem Geld nicht hinkommen, können sie nicht mehr einfach den Gesamtbeitrag erhöhen wie früher. Sie müssen Zusatzbeiträge einfordern.

Welche Kassen verlangen diese?
Inzwischen haben elf gesetzliche Kassen Zusatzbeiträge beantragt, so das Bundesversicherungsamt. Neun Anträge sind genehmigt – darunter die der KKH Allianz, der BKK Gesundheit, BKK Heilberufe. Auch die 4,9 Millionen Mitglieder der DAK müssen bereits acht Euro im Monat mehr bezahlen.

Kann man sich gegen den Zusatzbeitrag wehren?

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Man kann die Kasse innerhalb von zwei Monaten wechseln – es gibt ein Sonderkündigungsrecht für den Fall, dass ein Zusatzbeitrag erhoben oder erhöht wird. Mehr als 50 Kassen haben angekündigt, dass sie 2010 ohne Zusatzbeiträge auskommen wollen. Ein einfaches Schreiben mit dem Wunsch einer Kündigung zum nächstmöglichen Termin reicht (am besten per Einschreiben oder persönlich vorbeibringen). Mit der Kündigungsbestätigung der Ex-Kasse geht man dann zur neuen. Ausnahme: Bei Mitgliedern, die einen Wahltarif abgeschlossen haben, gilt weiterhin die dreijährige Kündigungsfrist. Experten rechnen mit Austrittswellen bei Kassen, die den extra Beitrag erheben. Man sollte die neue Kasse aber fragen, ob sie nicht auch einen Zusatzbeitrag plant. Denn viele werden nachziehen.

Wie hoch sind diese Zusatzbeiträge?

Die Kassen dürfen höchstens ein Prozent des versicherungspflichtigen Bruttolohnes erheben – aber höchstens 37,50 Euro im Monat. Aber die meisten Kassen verlangen derzeit nicht mehr als acht Euro. Denn bis zu dieser Grenze dürfen die Kassen kassieren, ohne aufwändig zu prüfen, ob der Versicherte sich das leisten kann (Überforderungsklausel). Nur die Mitglieder müssen zahlen, nicht mitversicherte Partner und Kinder.

Können Beiträge von Kassen auch zurückgezahlt werden?

Ja. Einige Kassen, die ihre Einnahmen aus dem Gesundheitsfonds nicht ganz aufbrauchen, erstatten Versicherten einen Teil des Beitrags zurück (Prämie).

Lohnt sich der Aufwand bei den Zusatzbeiträgen?

Die Kassen bezweifeln das. Sie rechnen mit hohen Bürokratiekosten. Der Anteil der Verwaltungskosten bei einem Zusatzbeitrag von acht Euro liege bei etwa zwei Euro, heißt es.

Was hat es mit den Rabatten auf sich?
Weil der Verwaltungsaufwand so groß ist, machen die Kassen Rabattangebote – um den Aufwand und somit die Kosten wieder zu verringern. Die Versicherten können die Beiträge monatlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Versicherte bei der DAK und einzelnen Betriebskrankenkassen erhalten jetzt einen Nachlass von einigen Euro, wenn sie die Zusatzbeiträge für das gesamte Jahr auf einmal zahlen. DAK-Versicherte etwa, die den Jahres-Zusatzbeitrag abbuchen lassen, erhalten entweder drei Euro Nachlass auf den Zahlungsbetrag oder eine Auslandsreise-Krankenversicherung für ein Jahr.

Wie werden die Beiträge erhoben?
Die Krankenkasse informiert ihre Mitglieder schriftlich über den Zuschlag zum normalen Beitrag und die erste Fälligkeit. Der Zusatzbeitrag wird nicht still direkt vom Arbeitgeber überwiesen (er beteiligt sich auch nicht daran). Der Versicherte selbst muss den Betrag überweisen und er hat die freie Wahl, wie der Betrag beglichen wird. Eine Einzugsermächtigung ist ebenso möglich (das hätten die Kassen am liebsten) wie die monatliche Überweisung per Dauerauftrag.

Was passiert, wenn jemand die pünktliche Zahlung vergisst?
Die Kassen setzen zunächst auf eine folgenlose Erinnerung an den Zahlungstermin, indem sie wie zum Beispiel die DAK beim Kunden anrufen. Wenn das nicht hilft, weil das Mitglied nicht zahlen kann oder will, muss die Kasse das Geld eintreiben. Es wird ein Mahnverfahren eingeleitet. Im schlimmsten Fall kann die ausstehende Summe sogar gepfändet werden. Das wird für den Schuldner schnell teuer, weil Inkassogebühren fällig werden.

Sind auch arme Haushalte von der Pfändung bedroht?
Den Zusatzbeitrag müssen alle bezahlen – auch die Empfänger der Grundsicherung oder des Arbeitslosengeldes II. Die Jobcenter können die Zahlung in Härtefällen übernehmen. Ansonsten gilt: Wer sich den Zuschlag nicht leisten kann, muss schnell zu einer Kasse wechseln, die ohne Extraprämie auskommt.

Kann die Kasse säumige Zahler hinauswerfen?
Nein. Die Kassen müssen jeden Pflichtversicherten behalten. Allerdings könnte es sein, dass er nur eine Notbehandlung bekommt. Auch der Versicherungsschutz erlischt nicht. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung darf nicht verweigert werden.

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Autor: Michael Neubauer und Wolfgang Mulke