Auf die Zulassung achten
Katja Fischer (dpa)
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Sa, 17. Februar 2018
Haus & Garten
Die Berufsbezeichnung des Energieberaters ist nicht geschützt / Die Kompetenz des Dienstleisters kann dennoch erkannt werden.
Ein Energieberater kann ein Architekt, Ingenieur, Heizungsbauer, Schornsteinfeger, Haustechniker oder Dachdecker sein. Auch etliche andere Fachleute werden in einschlägigen Listen aufgeführt. Da ist es nicht einfach für Verbraucher, den richtigen Partner für ihr Vorhaben zu finden.
Was passiert bei derEnergieberatung?
Schon bei kleineren energetischen Problemen kann sich die Beratung lohnen. Etwa wenn der Energieverbrauch im Haus überdurchschnittlich hoch ist. Bei einer Beratung werden mögliche ...