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Den Auszug abwarten

  • dpa

  • Mo, 19. Februar 2018
    Haus & Garten

Wenn der Specht in die Hauswand zieht: Zum Umgang mit gefiederten Untermietern.

Gefragt: Nistplätze in Hohlräumen oder unter Dachüberständen  | Foto: Julian Stratenschulte
Gefragt: Nistplätze in Hohlräumen oder unter Dachüberständen Foto: Julian Stratenschulte
So mancher Vogel brütet am Haus. Und mancher beschädigt das Gebäude beim Nestbau - der Specht etwa. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es Hausbesitzern den Sommer über, die Vögel zu stören. ...

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