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Wie Gerichte entscheiden

Die Nebenkosten und ihre Abrechnung

  • Norbert Harsch

  • Sa, 08. Dezember 2018, 13:14 Uhr
    Haus & Garten

Gastbeitrag: Soll der Mieter die Betriebskosten tragen, muss dies vertraglich geregelt sein. Fast alle Mietverträge über Wohn- oder Geschäftsräume haben eine Klausel hierzu.

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Wasser, Heizung, Grundsteuer und andere Positionen gehören zu den umlegbaren Betriebskosten. Foto: M. Schuppich (Fotolia)
Als Betriebskosten gelten 16 in der Betriebskostenverordnung aufgezählte Kostenarten wie etwa Heizung, Wasser, Strom, Grundsteuer, Sach- und Haftpflichtversicherung des Vermieters. Zusätzlich können als Nebenkosten auch "sonstige" Kostenarten vereinbart werden, die aber den "normalen" Kosten ...

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