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16. Dezember 2011 14:31 Uhr
Ratgeber
Fragen und Antworten zu Versicherungsschäden bei Sturm
Das Sturmtief "Joachim" fegt über Baden-Württemberg hinweg und wird voraussichtlich viele Schäden verursachen. Die wichtigsten Fragen für Geschädigte, haben wir zusammengetragen.
Berühmtester Vorgänger ist Orkan "Lothar" aus dem Jahr 1999. Er richtete einen wirtschaftlichen Gesamtschaden von mehr als 1,2 Milliarden Euro an. Die Stuttgarter SV-Versicherung, die als größte Gebäudeversicherung in Deutschland gilt, hat sich bereits auf einen großen Kundenansturm eingestellt.
Wann greift eine Sturmversicherung?
Kunden der SV-Versicherung bekommen nur Geld, wenn der Sturm mindestens die Windstärke acht oder 62 Kilometer pro Stunde erreicht hat. Die Schäden müssen unmittelbar durch den Sturm entstanden sein. Gab es nachweisbare Vorschäden, kommt der Versicherer nicht auf. Schwarze Schafe, die sich eine "Wertverbesserung" ihrer Gebäude nach Reparatur der Sturmschäden erhoffen, sollen ebenfalls nicht zum Zuge kommen.
Welche Schäden werden abgedeckt?
Die Versicherung zahlt, wenn Ziegeln vom Dach fallen oder das ganze Dach abgedeckt wird. Beschädigen umstürzende Bäume oder umherfliegende Gegenstände ein Haus, greift die Sturmversicherung ebenfalls. Ebenso werden direkte Schäden durch Hagel sowie spätere Wasserschäden beglichen.
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Wie funktioniert die Schadensmeldung?
Der Versicherte wendet sich an die Service-Hotline der SV- Versicherung (0711-898 1221). Nachdem der Schaden aufgenommen wurde, kommt ein sogenannter Schadenregulierer sowie gegebenenfalls noch ein Gutachter zu den Betroffenen. Erst wenn die Experten grünes Licht geben, kann ein Handwerker beauftragt werden.
Wie können sich die Menschen vor möglichen Schäden schützen?
Der Versicherer rät dazu, vor allem Dach- und Lukenfenster zu schließen. Markisen sollten aufgerollt und Kunststoffrollläden hochgezogen werden.
Wer zahlt Schäden an der Wohnungseinrichtung oder am Auto?
Das nasse Sofa oder kaputtes Geschirr ersetzt die Hausratversicherung. Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben werden von der Glasversicherung ersetzt. Dabei spielt die Schadensursache keine Rolle. Sie übernimmt auch die Kosten für eine Notverglasung. Schäden am Auto sind durch die Voll- oder Teilkaskoversicherung abgedeckt.
Autor: dpa
