Mietrecht
Fünf hartnäckige Irrtümer von Mietern und Vermietern
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Sa, 16. September 2017, 22:41 Uhr
Haus & Garten
Rund um den Mietvertrag geistern teils kuriose Fehlvorstellungen in den Köpfen herum. Einige Aussagen, die zu Rechten von Mietern und Vermietern kursieren, sind vor Gericht nicht haltbar. Fünf Beispiele.
Ob Mieter oder Vermieter: Rund um den Mietvertrag geistern immer wieder teils kuriose Fehlvorstellungen in den Köpfen herum. Die fünf hartnäckigsten Irrtümer haben wir hier zusammengestellt und aufgeklärt.
Nachmieter: Für Mieter gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Manche Mieter glauben, sie hätten ein Recht darauf früher auszuziehen, wenn sie drei geeignete Nachmieter stellen. Ausziehen können sie natürlich ...