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01. März 2010
GARTENRECHT
"Wer sich ein Gartenhaus kaufen möchte, der sollte vorher klären, welche baurechtlichen Genehmigungen er dazu benötigt", rät Rüdiger Mattis, Vorstandsmitglied des Verbands Privater Bauherren (VPB). "Je nach Bundesland gelten nämlich unterschiedliche Bedingungen, ab wann aus einer einfachen Blockhütte ein genehmigungspflichtiges Gebäude wird", erläutert der Bausachverständige.
Die Landesbauordnungen schreiben unter anderem nicht nur maximale Grundflächen vor, die ein genehmigungsfreies Haus nicht überschreiten darf, sondern auch, ob die Gartenhausbesitzer für den Aufbau eine Statik benötigen oder nicht. "Da kommen unter Umständen zusätzliche Kosten auf die arglosen Käufer einer schlichten Blockhütte zu, die den Preis des günstigen Selbstbausatzes überraschend in die Höhe katapultieren", mahnt Mattis. "Wir raten deshalb dringend, schon vor dem Kauf des Gartenhauses mit der zuständigen Behörde zu reden und zu klären, welche Genehmigungsunterlagen benötigt werden, oder ob sich die Behörde mit der pauschalen Zulassung des Bausatzhauses zufrieden gibt, den Qualitätsprodukte ja immer haben sollten."
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"Am besten nehmen sich die Kaufinteressenten einen Prospekt und gehen direkt zur Behörde", rät der Bausachverständige.
Keinesfalls sollten Hausbesitzer den kleinen Bau im Garten schwarz aufstellen. "Selbst wenn die Behörde es nicht merkt", sagt Mattis, "die besten Helfer des Bauamts sind unfreundliche Nachbarn. Irgendeiner ruft bestimmt dort an und setzt die Ordnungshüter auf die richtige Fährte. Dann drohen Bußgeld, Abbruchverfügung und teure Nachgenehmigungsverfahren".
Autor: BZ
