In welchen Fällen Immobilienkäufer vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten können.
Der beim Immobilienerwerb übliche Grundsatz "gekauft wie gesehen" bedeutet keineswegs, dass ein Käufer Pech gehabt hat, wenn ihm bei der Besichtigung seines Traumdomizils der eine oder andere Haken nicht ...