GASTBEITRAG: Die Wohnungsbeschlagnahmung zur Flüchtlingsunterbringung ist nur unter strengen Voraussetzungen zulässig (Teil 1/2).
Die öffentlich-rechtliche Beschlagnahme privater Wohnungen spielte bislang bei drohender Obdachlosigkeit von gekündigten Mietern eine Rolle. Entweder wurde der Mieter in eine gemeindeeigene Unterkunft eingewiesen oder, wenn dies nicht möglich war, die bisherige Wohnung für bestimmte Zeit beschlagnahmt und der Mieter wieder ...