Kündigung und Widerspruch
Monika Hillemacher (dpa)
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Sa, 12. Oktober 2019
Haus & Garten
Wenn der Vermieter Eigenbedarf anmeldet, muss er dies begründen / Modalitäten des Widerspruchs.
Ins eigene Haus einziehen? Wer ein vermietetes Gebäude kauft, kann das nicht so einfach. In Deutschland ist der unbefristete Mietvertrag weit verbreitet. Bei ihm kann der Vermieter nur aus berechtigtem Interesse kündigen. Oft ist das Argument Eigenbedarf. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Stellschrauben dafür teilweise gelockert. Manches ist heute nicht mehr zwingend ein Hindernis.
Unbefristete Mietverträge sind eine deutsche Besonderheit. In anderen Ländern, zum Beispiel Spanien, Portugal und Italien, enden Verträge häufig mit Ablauf einer bestimmten Zeit. Der Vermieter kann dann einfach nicht verlängern und vielleicht selbst einziehen.Thomas Hannemann, Rechtsanwalt in Karlsruhe und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im ...