Lieber nicht zu übereifrig sein
Monika Hillemacher (dpa)
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Sa, 14. April 2018
Haus & Garten
Einer für alle: WEG-Beiräte haften mit ihrem Vermögen für Fehler und sollten daher nur vorgeschriebene Tätigkeiten wahrnehmen.
Fast jede Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) hat einen Beirat. Ihm gehören auch Eigentümer an. Sie gucken dabei dem Hausverwalter über die Schulter. Praktisch fungiert das Gremium als Auge und Ohr der Miteigentümer. Die Beiratsmitglieder arbeiten ehrenamtlich. Trotzdem haften sie finanziell für Fehler. Sorgfalt und eine Versicherung mindern das Haftungsrisiko.
Die Aufgaben des Beirats sind im Wohnungseigentumsgesetz geregelt. "In Paragraf 29 steht: den Verwalter unterstützen sowie den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung prüfen", erläutert der Anwalt Kai-Peter Breiholdt aus Berlin das Tätigkeitsfeld....