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Lieber nicht zu übereifrig sein

  • Monika Hillemacher (dpa)

  • Sa, 14. April 2018
    Haus & Garten

Einer für alle: WEG-Beiräte haften mit ihrem Vermögen für Fehler und sollten daher nur vorgeschriebene Tätigkeiten wahrnehmen.

In Beiräten behalten Wohnungseigentüme...er Arbeit haften sie auch für Fehler.   | Foto: Alexander Heinl (dpa)
In Beiräten behalten Wohnungseigentümer die Arbeit der Verwalter im Blick. Der Haken: Bei dieser Arbeit haften sie auch für Fehler. Foto: Alexander Heinl (dpa)

Fast jede Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) hat einen Beirat. Ihm gehören auch Eigentümer an. Sie gucken dabei dem Hausverwalter über die Schulter. Praktisch fungiert das Gremium als Auge und Ohr der Miteigentümer. Die Beiratsmitglieder arbeiten ehrenamtlich. Trotzdem haften sie finanziell für Fehler. Sorgfalt und eine Versicherung mindern das Haftungsrisiko.

Die Aufgaben des Beirats sind im Wohnungseigentumsgesetz geregelt. "In Paragraf 29 steht: den Verwalter unterstützen sowie den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung prüfen", erläutert der Anwalt Kai-Peter Breiholdt aus Berlin das Tätigkeitsfeld.
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