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Mieter muss nicht für Vorgänger streichen

Robert Harsch

Von

Sa, 14. Februar 2015

Haus & Garten

GASTBEITRAG: Neues zu Schönheitsreparaturen: Der Bundesgerichtshof überdenkt seine Rechtsprechung zu Renovierungsklauseln.

Wer streicht? Eigentlich ist der Vermi...aber oft an die Mieter weitergegeben.   | Foto: photocase.de/Thomas Kerzner
Wer streicht? Eigentlich ist der Vermieter für Schönheitsreparaturen zuständig. Diese Pflicht wird im Mietvertrag aber oft an die Mieter weitergegeben. Foto: photocase.de/Thomas Kerzner
Nach dem Gesetz ist der Vermieter einer Mietwohnung oder von Geschäftsräumen verpflichtet die Mieträume zu renovieren, sobald dies notwendig wird. Denn § 535 des BGB überträgt die Erhaltungslast und damit auch die Schönheitsreparaturen dem Vermieter. Es steht den Vertragsparteien aber frei, vertraglich zu regeln, dass die ...

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