GASTBEITRAG: Neues zu Schönheitsreparaturen: Der Bundesgerichtshof überdenkt seine Rechtsprechung zu Renovierungsklauseln.
Nach dem Gesetz ist der Vermieter einer Mietwohnung oder von Geschäftsräumen verpflichtet die Mieträume zu renovieren, sobald dies notwendig wird. Denn § 535 des BGB überträgt die Erhaltungslast und damit auch die Schönheitsreparaturen dem Vermieter. Es steht den Vertragsparteien aber frei, vertraglich zu regeln, dass die ...