Für möbliert vermietete Zimmer sowie für Studentenwohnheime gelten andere Regeln als für vermietete Wohnungen.
Mietet ein Student eine Wohnung auf unbestimmte Zeit, gelten für die vertraglichen Beziehungen zum Vermieter dieselben gesetzlichen Bestimmungen wie für jede andere Wohnung auch. Der Mieter hat immer eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Der Vermieter benötigt einen Kündigungsgrund ...