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03. Dezember 2011
Nicht übertreiben mit der Weihnachtsdeko
Die Dekoration am Haus soll Nachbarn nicht stören.
Lichterketten rund ums Haus, aufblasbare Weihnachtsmänner am Schornstein, Glitzerschmuck im Treppenhaus – die Gerichte setzen der Adventsdeko im Haus und Vorgarten weite Grenzen. "Lichterketten und Weihnachtsschmuck sind grundsätzlich erlaubt, wenn sie sicher installiert sind, die Hausfassade nicht beschädigt wird und Nachbarn nicht übermäßig gestört werden", informiert der Mieterbund. Der Verband verweist auf ein Urteil des Landgerichts Berlin, wonach es verbreitete Sitte sei, in der Weihnachtszeit Fenster und Balkone mit elektrischer Beleuchtung zu schmücken (Az.: 65 S 390/09). Kritisch wird es mit überlebensgroßen Weihnachtsmännern, die sich an Fenstersimse und Schornsteine klammern. Hier sollten Mieter erst die Zustimmung des Vermieters einholen. Unzumutbar ist es, mit grellen Lichterketten dem Nachbarn die Wohnung auszuleuchten. Bunte Adventskränze dürfen an der Wohnungstür befestigt werden, urteilte das Landgericht Düsseldorf (Az.: 35 T 500/98). Zu weit geht es, wenn ein Mieter das Treppenhaus von oben bis unten dekoriert. Das müssen Nachbarn nicht hinnehmen, so das Amtsgericht Münster (Az.: 38 C 1858/08).
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Autor: kaa
