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02. Juni 2012
RECHT SO
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Vermieter von Sozialwohnungen im Streit um Nebenkostenabrechnungen gestärkt. Vermieter können demnach säumigen Mietern fristlos kündigen, ohne die besonderen Schutzvorschriften für Kündigungen im freien Wohnungsmarkt beachten zu müssen, wie der BGH in einem im Mai verkündeten Urteil entschied (Az: VIII ZR 327/11).
Im umstrittenen Fall weigerte sich der Mieter einer Sozialwohnung, eine monatliche Erhöhung der Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten um 30,50 Euro zu zahlen. Der Vermieter veranlasste daraufhin die Kündigung.
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Autor: AFP



