Wenn der Mieter nicht zahlt
Leonard Kehnscherper (dpa)
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Sa, 10. Dezember 2016
Haus & Garten
Nicht immer kann dem Bewohner einer Mietwohnung wegen Zahlungsverzugs der Vertrag gekündigt werden.
Wer seine Miete nicht oder nur teilweise zahlt, riskiert die Kündigung. Aber so manches mal lässt sie sich auch noch abwenden.
"Ein Vermieter kann offene Mietzahlungen gerichtlich geltend machen, per Mahnbescheid oder im Zahlungsklageverfahren", erklärt Beate Heilmann von der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein. Zur Miete gehören die Nettokaltmiete, die Vorauszahlungen für kalte Betriebskosten wie ...