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03. März 2010

Der Manipulation vorgebeugt

Die Neuregelung des Zugewinnausgleichs bringt Vorteile für Betroffene.

  1. Die Neuregelung soll dazu beitragen, dass eheliches Vermögen im Falle einer Scheidung gerechter aufgeteilt wird. Foto: tmn

Wenn sich Paare scheiden lassen, wird ihr Vermögen aufgeteilt. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage nach dem Zugewinn: also der Summe, die das Paar nach den Ehejahren mehr hat als bei der Eheschließung. Der sogenannte Zugewinnausgleich legt fest, wer wie viel bekommt. Seit Herbst gelten dafür neue Regeln, was  Praktikern zufolge Vorteile für Betroffene bringt: "Der neue Zugewinnausgleich legt großen Wert auf Einzelfallgerechtigkeit und vor allem darauf, Manipulationen vorzubeugen", lautet die Bilanz von Isabell Götz vom Familiengerichtstag in Brühl. Es geht um den besseren Schutz davor, dass Vermögen noch schnell fortgeschafft wird, um eine Verbesserung von Auskunftsansprüchen sowie drittens um die Berücksichtigung von Schulden, die ein Partner in die Ehe eingebracht hat.

Um zu verhindern, dass Vermögen während des Scheidungsverfahrens verschwindet, wurde der maßgebliche Zeitpunkt für die Berechnung der Ausgleichsansprüche vorverlegt: "Es kommt nun nicht mehr darauf an, wie viel Vermögen zum Zeitpunkt der Scheidung noch vorhanden ist – sondern darauf, wie viel zu Beginn des Scheidungsverfahrens da war", sagt Götz.  Dies sei wichtig, da zwischen Trennung und Einreichen der Scheidung oft Jahre verstreichen. Weil es gerade in der heißen Phase der Scheidung oft zu "Vermögensverschiebungen" gekommen sei, gilt nun ein besonderer Auskunftsanspruch: "Jeder Ehepartner kann Auskunft über das Vermögen des anderen zum Trennungszeitpunkt verlangen", sagt Ingeborg Rakete-Dombek, Fachanwältin für Familienrecht in Berlin. Neu ist, dass der Ausgleichspflichtige belegen muss, wo verschwundenes Geld geblieben ist und dass "Ausgaben" nicht illoyal waren. Gelingt ihm das nicht, bleibt der Zugewinnausgleich in der ursprünglichen Höhe bestehen.

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Laut der Rechtsanwaltskammer Freiburg ist es früher auch immer wieder zu Ungerechtigkeiten gekommen, weil im Laufe der Ehe gemeinsam abgetragene Schulden eines Partners bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs außen vor geblieben seien. Nach neuem Recht werde die Schuldentilgung nun als Vermögenszuwachs berücksichtigt und in den Zugewinn eingerechnet.

Autor: tmn/BZ