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04. Dezember 2009

Es muss die Chance auf Klärung geben

Gerichtshof für Menschenrechte hält unanfechtbare Stellung der nichtehelichen Mütter beim Sorgerecht für diskriminierend

  1. Unverheiratete Väter sollen künftig vor Gericht das Sorgerecht für ihre Kinder erstreiten können. Foto: DPA

STRASSBURG. Unverheiratete Mütter verlieren eine wichtige Vetoposition. Bisher konnten sie ganz allein entscheiden, ob sie mit dem Vater ihres nichtehelichen Kindes ein gemeinsames Sorgerecht ausüben wollen oder nicht. Diese einseitig starke Stellung der Mütter muss nun geändert werden, fordert der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

Jedes dritte Kind in Deutschland wird inzwischen unehelich geboren, das sind rund 200 000 Kinder pro Jahr. Bisher hat grundsätzlich die Mutter das alleinige Sorgerecht. Das heißt, sie kann entscheiden, wo das Kind lebt, welche Schulart es besucht oder ob eine wichtige Operation vorgenommen werden soll. Nur wenn die ledigen Eltern gemeinsam eine "Sorgeerklärung" abgeben, haben Vater und Mutter ein gemeinsames Sorgerecht. Deshalb kann der Vater das Sorgerecht bisher nicht gegen den Willen der Mutter erlangen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Rechtslage 2003 für grundgesetzkonform erklärt. Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass eine nichteheliche Mutter sich dem Wunsch des Vaters nur dann verweigert, "wenn sie dafür schwerwiegende Gründe hat, die von der Wahrung des Kindeswohls getragen werden". Dass sie die Vetomacht "als Machtposition gegenüber dem Vater missbraucht", habe der Bundestag nicht unterstellen müssen.

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Anders entschied nun der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte. Er sieht in der unanfechtbaren Position der Mutter einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Väterrechte. Zum Vergleich verwiesen die Richter auf die Situation geschiedener Eltern. Auch dort entscheide im Streitfall das Familiengericht, welche Art des Sorgerechts dem Kindeswohl am besten entspricht. Es sei deshalb diskriminierend, wenn ledigen Vätern eine gerichtliche Klärung des Sorgerechts generell verwehrt sei.

Diese Entscheidung hat ein Vater aus Köln erstritten. Sie betrifft aber nicht nur seinen Einzelfall. Vielmehr muss der deutsche Gesetzgeber nun das deutsche Recht ändern. Eine Frist setzte der Straßburger Gerichtshof freilich nicht.

Auf jeden Fall muss nichtehelichen Vätern dann eine gerichtliche Möglichkeit zur Klärung des Sorgerechts gegeben werden. Weitergehend könnte das gemeinsame Sorgerecht bei nichtehelichen Eltern sogar zum Regelfall erklärt werden, zumindest wenn sie zusammenleben.

Von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist allerdings keine besonders weitreichende Initiative zu erwarten. Sie hielt die unangreifbare Vetoposition der Mütter bisher für richtig. Davon wolle sie nur abweichen, wenn sie vom Bundesverfassungsgericht oder vom Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte dazu gezwungen werde, sagte sie im vorigen Jahr bei einer Veranstaltung in Berlin.

Gestern erklärte das Justizministerium, dass man zunächst eine wissenschaftliche Untersuchung zur Situation nichtehelicher Elternpaare abwarten wolle, die "leider erst Ende 2010" vorliegen werde. Die Debatte um die Umsetzung des Straßburger Urteils solle angesichts der vielen Möglichkeiten aber sofort und mit Hochdruck beginnen.

Kölner Kläger zeigt sich sehr zufrieden
Bis zur Änderung des deutschen Rechts haben nichteheliche Väter weiter keine Chance, ein gemeinsames Sorgerecht zu erzwingen. In dramatischen Fällen – wenn etwa die Mutter mit dem Kind auf einen anderen Erdteil ziehen will – kann der Vater das Familiengericht aber auf einer anderen Rechtsgrundlage anrufen. Das Gericht müsste dann prüfen, ob der drohende Verlust des Kontakts zum Vater das Kindeswohl gefährdet.

Auch der Kölner Kläger wird trotz seines Erfolgs in Karlsruhe deshalb zunächst kein gemeinsames Sorgerecht erhalten. Nicht einmal Schadensersatz ist ihm zugesprochen worden. Er ist mit dem Urteil, das die deutsche Rechtslage nachhaltig verändern wird, dennoch "absolut zufrieden". Sein Anwalt Georg Rixe sagte: "Damit hat der Gerichtshof das Recht des Kindes auf beide Eltern gestärkt."

Autor: Christian Rath