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22. Dezember 2009
Leitartikel
Klimaschutz: Noch ist das Unheil abstrakt
Der Klimawandel wird erst bekämpft werden, wenn er die wohlhabenden Länder erreicht. Ein Kommentar von Andreas Zumach.
Nach dem Scheitern des UN-Klimagipfels von Kopenhagen stellt sich für viele Beobachter die Frage, ob die dringend erforderlichen Maßnahmen zum globalen Klimaschutz nur auf Basis internationaler, im Rahmen der UNO vereinbarter Verträge möglich sind. Die historische Erfahrung spricht dafür, aber sie ist auch mit einer bitteren Einsicht gepaart: Chancen haben solche übergreifenden Abkommen erst, wenn der Leidensdruck auch in den reichen Industriestaaten groß genug ist, nicht nur in ein paar bedrohten Inselparadiesen.
Mit der Verabschiedung der UN-Gründungscharta im Jahr 1945 wurde erstmals in der Menschheitsgeschichte ein zwischenstaatliches Gewaltverbot völkerrechtlich verbindlich vereinbart. Fast alle Streitfragen, die in den vergangenen 65 Jahren für mehr als eine Weltregion relevant waren, führten seither zu internationalen Verhandlungen und Abkommen im Rahmen der UNO.
Vereinbart wurden etwa ein Katalog weltweit geltender Menschenrechtsnormen, das Verbot von Völkermord, Folter und Rassismus, die Ächtung von Einsatz, Produktion und Weiterverbreitung atomarer Massenvernichtungswaffen sowie anderer Rüstung, der Schutz der biologischen Artenvielfalt und Maßnahmen gegen die Ausdehnung der Wüsten. Die Verträge etwa zum Verbot von Antipersonenminen und Streumunition oder zur Gründung des Internationalen Strafgerichtshofes, die in der UNO am Konsenszwang oder an der Blockade durch die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates scheiterten, wurden von einer Koalition williger Staaten außerhalb der Vereinten Nationen auf den Weg gebracht und haben heute mit der Ratifikation durch jeweils mehr als 160 der 193 Mitgliedsstaaten längst globalen Charakter.
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Allerdings kamen fast alle internationalen Verträge der Vergangenheit erst nach welterschütternden Ereignissen zustande: Faschismus, Holocaust, dem Zweiten Weltkrieg und den Atombombenabwürfen von Hiroshima und Nagasaki. Oder zumindest erst dann, als der Leidensdruck wegen ökologischer oder anderer Probleme in den reichen Industriestaaten groß genug geworden war. Beides aber ist beim Klimawandel (noch) nicht der Fall. Die globale Katastrophe liegt noch vor uns. Bislang treffen die negativen Auswirkungen der Erderwärmung vor allem kleine Pazifikinseln und arme Völker in Afrika.
Sämtliche internationalen Vertragsverhandlungen der Vergangenheit – ganz gleich, ob sie innerhalb oder außerhalb der UNO geführt wurden – führten erst zum Erfolg, als zumindest eine kritische Masse der teilnehmenden Staaten ein ausreichendes nationalstaatliches Interesse an einem Abkommen hatte. Vor allem gilt das für diejenigen Staaten, die besondere Verantwortung für ein Problem trugen und/oder die wegen ihres politischen, wirtschaftlichen oder militärischen Gewichts starken Einfluss auf andere Länder nehmen konnten.
Beim Klimawandel sind dies in erster Linie die reichen Industriestaaten Nordamerikas und Europas sowie an zweiter Stelle die bevölkerungsreichsten und wirtschaftsstärksten Schwellenländer China, Indien und Brasilien. Solange diese Länder nicht tatsächlich zu verbindlichen Abkommen mit relevanten Reduktionszielen bei den Kohlendioxidemissionen bereit sind, werden auch auf Regionen oder bestimmte Ländergruppen begrenzte Verhandlungsformate kaum Fortschritte bringen – auch wenn sie jetzt als Alternative zu weiteren UN-Gipfeln ins Spiel gebracht werden,
Im Übrigen hätten weder die UNO und das Völkerrecht noch irgendein anderer äußerer Faktor etwa die EU-Staaten in der Vergangenheit daran gehindert, sich schon längst auf verbindliche Reduktionsziele festzulegen und konkrete Maßnahmen zu Umsetzung dieser Ziele einzuleiten. Damit hätte die EU die Dynamik der globalen Verhandlungen im UN-Rahmen positiv beeinflussen können.
Gescheitert ist eine solche Vorreiterrolle der EU an der Blockade einzelner Mitgliedsregierungen. Wie weiland Bundeskanzlerin Angela Merkel bei der Vereitelung der von der EU-Kommission bereits beschlossenen Obergrenze für den CO-Ausstoß von Automobilen gaben sie den Partikularinteressen einzelner heimischer Industriezweige den Vorrang vor den Erfordernissen des weltweiten Klimaschutzes.
Autor: Andreas Zumach
