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Kinder dürfen lärmen

  • dpa

  • Sa, 14. Dezember 2019
    Panorama

BGH entscheidet zugunsten einer Familienbegegnungsstätte / Nachbarn fühlten sich gestört.

Allen Grund zu jubeln hatten die Kinder des „Elki“ am Freitag.  | Foto: Lara Mosdal (dpa)
Allen Grund zu jubeln hatten die Kinder des „Elki“ am Freitag. Foto: Lara Mosdal (dpa)

KARLSRUHE/MÜNCHEN (dpa). Aufatmen beim Münchner Eltern-Kind-Zentrum "Elki": In letzter Instanz hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Familien-Treff bleiben darf. Die darüber wohnenden Rentner müssen die Einrichtung hinnehmen, auch wenn im Erdgeschoss nur ein Laden vorgesehen war. Gerettet hat das "Elki" eine Gesetzesvorschrift, die Kinderlärm privilegiert – als "klares Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft", wie die Vorsitzende BGH-Richterin bei der Urteilsverkündung sagte.

Nach Paragraf 22 Bundesimmissionsschutzgesetz sind Geräusche durch Kitas, Spielplätze und ähnliche Einrichtungen in der Regel "keine schädliche Umwelteinwirkung". Strittig war in dem BGH-Fall, ob der gesetzliche Schutz auch ein Familien-Begegnungszentrum in einem Wohnhaus umfasst.

Das tut er. Das "Elki" ist nach Feststellung des BGH eine Kita-ähnliche Einrichtung – und fällt somit unter den Schutz des Paragrafen 22. Dieser strahle auch auf das Wohneigentumsrecht aus, betonte der BGH. Doch es gibt Grenzen: Ist in einem Haus eine Kita oder ähnliche Einrichtung per Teilungserklärung ausgeschlossen, ist diese auch nicht zulässig. Dies gilt etwa für eine Anlage, die als Ärztehaus konzipiert ist. Auch eine Einheit, die als Wohnung ausgewiesen ist, darf nicht zur Kita umfunktioniert werden.

Im Münchner Fall sah die Teilungserklärung einen "Laden mit Lager" vor. Seit neun Jahren ist dort stattdessen der öffentlich unterstützte Verein "Elki". Er will laut Satzung "der zunehmenden Isolation von Eltern entgegenwirken, die sich aus der Situation der Familien in der Großstadt ergibt". Rund 240 Familien aus 40 Nationen nutzen die Angebote des "Elki" – vom "Mini-Kindergarten" über das "offene Spielzimmer" bis hin zu Sprach- und Musikkursen.

Von diesem bunten Treiben fühlen sich die darüber wohnenden Wohnungseigentümer gestört – zumal es im "Elki" auch am Wochenende gesellig zugeht. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) München waren die Kläger erfolgreich. Der BGH gab nun "Elki" recht. Die Sache wird dennoch zurückverwiesen: Das OLG muss etwa prüfen, inwiefern im Eingangsbereich abgestellte Kinderwagen und Fahrräder stören. Auch pochen die Kläger auf eine bessere Geräuschdämmung.

"Elki"-Vereinschefin Lara Mosdal ist erleichtert, betont aber: "Es ist ein Gewinn für die Gesellschaft, nicht unser Gewinn." Auch wenn am Freitag erst einmal mit einem Gläschen Glühwein gefeiert werden sollte, ist der Verein um eine gute Nachbarschaft bemüht. Mit den unterlegenen Klägern will Mosdal weiter das Gespräch suchen, etwa zur Frage einer schalldämpfenden Decke.

Ressort: Panorama

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