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Erklär's mir: Was ist ein Kontaktverbot?

Patrik Müller
  • Do, 21. September 2017
    Erklär's mir

In Deutschland darf jeder selbst entscheiden, mit wem er seine Zeit verbringen will. Es gibt Menschen, die sich mögen, es gibt aber auch welche, die sich lieber aus dem Weg gehen. Das ist eine ganz normale Sache. Keiner kann mit allen befreundet sein. Schwierig wird es dann, wenn ein Mensch mit einem anderen überhaupt nichts zu tun haben will – und der ihn nicht in Ruhe lässt. Das passiert zum Beispiel manchmal, wenn ein Paar sich nach vielen Jahren trennt. In einigen Fällen will einer der beiden das nicht akzeptieren. Er – manchmal auch sie – steht nachts vor der Haustür, ruft wieder und wieder an, schreibt eine Whatsapp-Nachricht nach der anderen. Das kann einem richtig Angst machen. Man fühlt sich verfolgt und fragt sich, was der andere noch alles machen wird – denn manchmal droht der auch mit Gewalt. Es gibt Gesetze, die sollen so etwas verhindern. Richter können sogenannte Annäherungs- oder Kontaktverbote aussprechen. Der Betroffene muss Abstand halten und sein Opfer in Ruhe lassen. Wer dagegen verstößt, kann sogar ins Gefängnis kommen. Das bedeutet aber nicht, dass dann zwei Polizisten auf einen aufpassen. Immer wieder passieren trotz eines Kontaktverbotes schlimme Dinge – wie vor einer Woche in Villingendorf.

Ressort: Erklär's mir

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Do, 21. September 2017: PDF-Version herunterladen

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