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17. Juli 2011 20:06 Uhr
Neuer Rückenwind für die Windkraft
Regionalverbände drängen auf Änderung des Planungsrechts
Der Windkraft fehlt es an Bauplätzen im Land. Die Regionalverbände würden gerne in die Offensive gehen und neue Standorte ausweisen. Aber das Landesplanungsrecht bremst sie nach wie vor.
Die grün-rote Landesregierung will das Gesetz zwar ändern, doch das dauert mindestens noch ein halbes Jahr. Ein ehrgeiziges Vorhaben: Bis zu 150 neue Windräder sollen jährlich in Baden-Württemberg aufgestellt werden, so die Planung der Landesregierung. In der Vergangenheit hatte die CDU-geführte Regierung wenig Neigung zu Rotoren gezeigt. Das schlug sich in Einschränkungen im Landesplanungsgesetz nieder.
Danach hatten die Regionalverbände den Auftrag, in ihrem Zuständigkeitsbereich Vorranggebiete für Windkraft zu bestimmen – was der politischen Stimmungslage folgend nicht allzu viele waren. Außerhalb dieser Vorranggebiete war aber automatisch der Bau von Windrotoren untersagt.
Von dieser als Schwarz-Weiß-Planung bezeichneten Vorgabe will Grün-Rot definitiv wegkommen. Aber die Regierung möchte, das lässt sich aus den Äußerungen der zuständigen Minister Winfried Hermann und Franz Untersteller (Umwelt) ebenfalls entnehmen, nicht alle Restriktionen aufheben: Wildwuchs an Windrädern ist nicht gewünscht, mit Rücksicht auf das Landschaftsbild sollen die Rotoren gebündelt platziert werden.
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Wie aber dies genau geregelt werden soll, ist noch unklar, wie Otto Neideck, Vorsitzender des Regionalverbands Südlicher Oberrhein berichtet. Offen ist auch die Frage, ob die Regionalverbände weiter für Windkraftplanung zuständig sein werden. Wegen der offenen Fragen treten die Verbände derzeit auf der Stelle. Sie warten darauf, welche neuen Rahmenbedingungen es für Standorte von Windkraftanlagen geben wird. Gewiss ist, dass "weiche", weil auf Bewertungen gestützte Ausschlusskriterien wie das Landschaftsbild künftig eine geringere Rolle spielen werden.
Speziell mit Blick auf den Schwarzwald meint Neideck, dass aber auch harte Kriterien diskutiert werden müssten, die heute Windkraftanlagen verhindern: Artenschutz, etwa in den großflächigen Auerhuhngebieten auf den von den Windkraftinvestoren gesuchten Kammlagen, wo der Wind kräftiger weht; oder der Natur- und Landschaftsschutz. In Einzelfällen sollte es künftig möglich sein, sie in die Abwägung einzubeziehen. Blieben die harten Kriterien unverändert, gibt es nach Neidecks Ansicht im Südschwarzwald wenig Chancen, geeignete neue Standorte für die Windkraft zu gewinnen.
Der Regionalverband Südlicher Oberrhein will aber nicht warten, bis das neue Planungsrecht Gesetzeskraft hat. Auf einem heute schon möglichen, aber umständlichen Rechtsweg, dem Zielabweichungsverfahren, sollen sechs Gebiete untersucht werden, die im Regionalplan bisher nicht als Windkraftstandorte auftauchen. Der Planungsausschuss der Verbandsversammlung wird sich in dieser Woche damit beschäftigen.
Zu den neuen Standorten Brombergkopf-Scherersköpfle-Wuspenek (zwischen den Gemeinden Glottertal und Stegen) sowie Brandenberg-Breitnauer Kopf (Münstertal) hat es bereits positive Bürgerabstimmungen gegeben. Die weiteren sogenannten Premiumsuchräume Urenkopf (zwischen Haslach und Hausach im Kinzigtal), Elmlesberg (zwischen Waldkirch und Gutach) und Plattenhöfe (Simonswald) sind bei den jeweiligen Gemeinderäten oder Bürgermeistern auf Zustimmung gestoßen. Nur Oberried im Dreisamtal lehnt den Standort Sprengwald ab und favorisiert eine Alternative, die aber im Auerhuhnschutzgebiet liegt.
Das Regierungspräsidium hat signalisiert, dass es als Genehmigungsbehörde diese Zielabweichungsverfahren einleiten will, wenn sie der Regionalverband beantragt. Damit bestünde die Chance, so Neideck, dass in den fraglichen Gebieten binnen eines Jahres Rotoren errichtet werden könnten – ohne auf die Gesetzesänderungen des Landes zu warten.
Aber es gibt noch weit mehr Interesse an neuen Windkraftanlagen. Die Stadt Freiburg möchte neue Rotoren zulassen, ebenso Lenzkirch, Schuttertal und weitere acht Kommunen im Verbandsgebiet. Daneben haben sich Investoren gemeldet. Ihre Wünsche lassen sich jedoch zumeist erst dann erfüllen, wenn das Landesplanungsrecht geändert ist.
Autor: Wulf Rüskamp
