Eine Verletzung im Urlaub ist doppelt ärgerlich. Trifft den Veranstalter eine Mitschuld? Das nachzuweisen, kann schwierig sein. Ein Urteil erhöht nun die Chancen, finanziell entschädigt zu werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Rechte von Pauschaltouristen, die sich in ihrer Hotelanlage verletzen. Im Streit mit dem Reiseveranstalter um finanziellen Ausgleich müssen sie sich nicht selbst mit den ausländischen ...