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10. Februar 2012

Bauvoranfrage in Eichsel klar abgeschmettert

Zwei Wohnungen und zusätzlicher Pferdestall im Außenbereich.

EICHSEL. Die Bauvoranfrage, bei einem bestehenden Anwesen mit Pferdeställen an der Adelhausener Straße 23 zusätzlich eine Betriebsleiterwohnung mit Altenteilerwohnung und Pferdestall zu errichten, lehnte der Eichsler Ortschaftsrat in seiner Sitzung vom Montag einstimmig ab. Es gebe zu viele Fragen, die vorab einer rechtlichen Klärung bedürfen, befand der Rat.

Das Anwesen liegt im Außenbereich, informierte Ortsvorsteher Reinhard Börner, und das Baurechtsamt Rheinfelden habe an das Regierungspräsidium Freiburg die Anfrage weitergeleitet, ob es sich bei dem Anwesen um einen sogenannten privilegierten Landwirtschaftsbetrieb handelt. Eine Betriebsleiterwohnung kann nämlich nur erstellt werden, wenn es sich um einen privilegierten Landwirtschaftsbetrieb handelt. Deshalb könne vor Klärung dieser Frage über den Antrag nicht entschieden werden, so Reinhard Börner. Zudem erschien bei der ausführlichen Diskussion über die Bauvoranfrage fraglich, ob eine Wohnfläche von 240 Quadratmetern für Betriebsleiter- und Altenteilerwohnung nicht zu großzügig bemessen sei.

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Aus dem Ortschaftsrat wurde aber auch noch weitere Kritik geäußert: Eine Altenteilerwohnung, die nach einem Generationenwechsel auf einem Bauernhof dem alten Betreiber diene, könne nur dann gebaut werden, wenn vorher die Übergabe des Hofes an einen Nachfolger erfolgt sei. Dies sei bei dem Antragsteller nach Kenntnis des Ortschaftsrates aber nicht der Fall.

Frage, ob es sich überhaupt um landwirtschaftlichen Betrieb handelt

Auch die Frage der Privilegierung wurde eingehend diskutiert. Im Rat herrschte die Meinung, dass es für einen Betrieb wie dem in Eichsel eindeutige rechtliche Vorgaben gebe. So müsse ein Landwirtschaftsbetrieb für jedes eingestellte Stück Vieh eine eigene Wirtschaftsfläche von mindestens 0,35 Hektar nachweisen. Gepachtetes Land könne nur dann in Betracht gezogen werden, wenn Pachtverträge mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren vorgelegt werden können. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so hieß es im Rat, handele es sich nicht um einen Landwirtschafts-, sondern um einen Gewerbebetrieb, der im Außenbereich gar nicht betrieben werden dürfe.

Ortsvorsteher Reinhard Börner nahm die Kritikpunkte für die Begründung der Ablehnung zu Protokoll und vermerkte zusätzlich, dass die Überprüfung Landwirtschafts- oder Gewerbebetrieb über den Pferdehof hinaus auch auf den Bauernhof an der Schlossgartenstraße ausgedehnt werden soll.

Autor: Heiner Fabry