Schulen in Rheinfelden und der Umgebung haben verschiedene Regeln zur Nutzung von Smartphones eingeführt. Generelle Verbote sind rechtlich nicht möglich.
Auch wenn es mancher Lehrer wohl gerne anders hätte, dürfen Handys an Schulen hierzulande nicht generell verboten werden. Das besagt das Schulgesetz Baden-Württemberg. Selbstverständlich können Schulen aber Anordnungen erlassen, die das Nutzen von Handys auf dem Schulgelände und während des Unterrichts regeln. ...