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26. November 2009

Im Visier der Tierschützer

Tierschutzverein spricht sich gegen das Schächten aus

RHEINFELDEN (BZ). Anlässlich des am 27. November beginnenden dreitägigen islamischen Opferfestes (Kurban Bayrami) appelliert der Tierschutzverein Rheinfelden und Umgebung an die muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, Tiere nur nach vorheriger Betäubung zu schlachten. Die Tierschützer lehnen jedes Schlachten ohne Betäubung (Schächten) strikt ab, da es aus Sicht des Tierschutzes mit erheblichen und vermeidbaren Qualen für die Tiere verbunden sei. Schächten sei grundsätzlich verboten, stellt der Tierschutzverein in Rheinfelden klar. Ausnahmeregelungen von diesem Verbot sind an strenge Genehmigungsverfahren sowie strikte Auflagen geknüpft.

Im Jahr 2008 wurden in Rheinfelden keine Anträge für eine solche Ausnahmeregelung gestellt. Illegales Schächten müsse durch strikte Kontrollen verhindert und gegebenenfalls strafrechtlich geahndet werden, fordern die Tierschützer von den zuständigen Behörden. "Bei allem Respekt vor Religion und Bräuchen anderer Kulturen, das betäubungslose Schlachten ist aus Sicht des Tierschutzes Quälerei. Die Elektrokurzzeitbetäubung ist eine adäquate Methode, die der Religionsfreiheit und dem Tierschutz Rechnung trägt", konstatiert die Vorsitzende des Tierschutzvereins, Hannelore Nuß. Der Tierschutzverein ruft die Muslime dazu auf, die Tiere auch anlässlich des Opferfestes nur nach vorheriger Betäubung zu töten. Für den Tierschutz steht fest, dass jede Ausnahmeregelung für ein betäubungsloses Schlachten entfallen muss. "Nur so kann dem Staatsziel Tierschutz Rechnung getragen werden, so Nuss. Der Tierschutzverein weist darauf hin, dass Haus- und Hinterhofschächtungen verboten sind. Wer ohne eine Genehmigung schächtet, kann mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro belegt werden. Auch der Transport von Schafen im Kofferraum des Pkw verstoße gegen den Tierschutz.

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Autor: bz