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01. Juli 2011 13:12 Uhr
Staatsanwalt sieht keinen Vorsatz
Jäger zielt auf Kormoran und tötet Schwan
Anfang März hat ein Schweizer Jäger am Hochrhein einen Schwan in der Schonzeit so schwer verletzt, dass er verendete. Die Staatsanwaltschaft sieht indes keinen Vorsatz: Er hatte auf einen Kormoran gezielt, der hatte keine Schonzeit. Tierschützer sind empört.
Weil sich nicht mit Sicherheit sagen lässt, dass der Jäger, der am 7. März um die Mittagszeit am Rhein bei Schwörstadt einen Schwan in der Schonzeit aus Vorsatz angeschossen hat (das Tier verendete), hat die Staatsanwaltschaft Lörrach das Ermittlungsverfahren gegen den in der Schweiz wohnhaften Mann eingestellt. Der Tierschutzverein Rheinfelden, der eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gestellt hat, ist "maßlos enttäuscht" über diese Entscheidung der Strafverfolgungsbehörde, weil "viele Fragen offen" bleiben, so die Vorsitzende Hannelore Nuß in einer ersten Reaktion.
Zur Erinnerung: Gegen 12 Uhr mittags an besagtem Tag hat ein Zeuge vom Schweizer Rheinufer aus etwa 500 Meter östlich vom Kraftwerk Ryburg-Schwörstadt Schüsse gehört und den Schwan hilflos abtreiben sehen. Der Mann hatte die Rheinfelder Polizei verständigt. Am Tag darauf wurde der tote Schwan in einem nur Uferdickicht gefunden, nachdem Bergungsversuche durch Polizei, DLRG und dem Schwanenschutzkomitee Hochrhein am Vortag gescheitert waren. Eine tierärztliche Untersuchung ergab, dass der Schwan von unzähligen Schrotkugeln getroffen worden war.
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Nach einem Fahndungsaufruf über die Presse meldete sich schließlich der Waidmann bei der Polizei und erzählte seine Geschichte: Danach habe auf einen in 30 Meter Entfernung sitzenden (!) Kormoran gezielt, diesen aber wohl verfehlt, dafür aber wohl den Schwan am Flügel getroffen. Das Jagdgesetz kennt er: Weil er auf den Kormoran mit normaler Kugel geschossen hat, habe er dann die Munition gewechselt und den Schwan mit Schrot erlegt. Das muss blitzschnell geschehen sein: Denn zwischen dem ersten Schuss, der den Schwan getroffen hat und dem zweiten sind nach Angaben des Zeugen am andern Ufer gerade einmal fünf Sekunden vergangen. Das abtreibende Tier habe er für tot gehalten.
Die Staatsanwaltschaft schenkt dieser Version Glauben und sieht keinen Straftatbestand erfüllt: Der Vorsatz beim ersten Schuss sei nicht zu erkennen, nur dann aber greife das Tierschutzgesetz, das unter Strafe stellt, wenn ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund getötet wird. Die weiteren Schüsse habe der Mann abgegeben, um den Schwan vor weiteren Schmerzen zu bewahren, eine Bergung sei nicht möglich gewesen. Carmen Weitzel vom Schwanenschutzkomitee hat am Rheinufer vier leere Schrotpatronen gefunden.
Ob der Jäger aus der Schweiz aber völlig ungeschoren davonkommt, ist noch offen: Die Staatsanwaltschaft hat das verfahren "zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten" an die Verwaltungsbehörde abgegeben. Deren Prüfung, so erklärte ein Sprecher, sei nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Das Landratsamt wird sich jetzt mit den Ermittlungsakten unter den jagdrechtlichen Aspekten befassen – der Tierschutzverein hatte in einer ausführlichen, schriftlichen Anzeige auch etliche Fragen zur Jagdberechtigung gestellt und "keine Einzige wurde beantwortet", hält Hannelore Nuß fest.
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Autor: Ralf Staub
