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09. Mai 2011 21:18 Uhr

Tierfrevel

Schafskadaver entsetzt Tierschützer

Grausiger Fund in Rheinfelden: Auf einem Gartengrundstück wurde der Kadaver eines Schafes entdeckt. Nun wird der Tierschutzverein aktiv – denn vieles deutet darauf hin, dass das Tier an Ort und Stelle geschächtet wurde.

  1. Schafstod unter freiem Himmel? Das Schlachten und Schächten von Tieren auf diese Art ist verboten und ein grober strafbarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Foto: privat

RHEINFELDEN. Von dem Fund ist Hannelore Nuß am Sonntag unterrichtet worden: ein Kopf und das Fell eines Schafs sowie seine in zwei blauen Plastiksäcken verpackten Innereien. Die Vorsitzende des Tierschutzvereins Rheinfelden und Umgebung möchte mit einem öffentlichen Aufruf näheres zu den Umständen des Funds erfahren.

In den nahe des Kreiskrankenhauses gelegenen Gartengrundstücken wurde der Kadaver gefunden, "jämmerlich zugerichtet", wie Hannelore Nuß betont. Sie besuchte die Fundstelle in Begleitung eines Schäfers und Tierschützern. Sie seien sicher, dass es sich um ein geschächtetes, etwa einjähriges Schaf der Rasse Heidschnucke handele. Die Polizei war rasch vor Ort, ihr lägen für das Schächten keine zwingenden Hinweise vor, sie wolle sie aber auch nicht ausschließen, teilte die Polizei auf unsere Anfrage mit.

Tierschutzverein droht mit Anzeige

Eine Anzeige wurde noch nicht gestellt. Doch Hannelore Nuß betont, wenn der oder die Täter sich nicht beim Tierschutzverein umgehend melde, werde dieser eine Anzeige wegen Vergehen gegen das Tierschutzgesetz und Tierentsorgungsverordnung erstatten. Außerdem werde der Verein, insbesondere um die Osterzeit, aufmerksamer wachen.

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Hannelore Nuß und die sie begleitenden Tierschützer waren über den Fund geschockt. Der Schäfer Friedbert Herrmann gehe angesichts des exakten Schnitts ebenfalls von Schächten aus. Der Tierschutzverein beklagte, dass einige Menschen nicht begriffen haben, dass das Tierschutzgesetz im Grundgesetz verankert ist und nicht mehr als nebensächliche Sache gilt. Sie vermutet aufgrund der Schleif- und Fußspuren, dass das Schaf ohne die vorgeschriebene behördliche Genehmigung, eventuell in freier Natur, getötet wurde. Das Schlachten oder Schächten von Tieren ohne vorherige Betäubung ist verboten und ein strafbarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Der Tierschutzverein bittet Beobachter um ihre Hilfe, auch anonym, an Tel.  07623/3500 oder 303 93.

Autor: Peter Gerigk