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27. Januar 2012
Vieles liegt im Ermessen
Bernd Wunderle vom Landratsamt erklärt die komplizierte Gesetzeslage.
RHEINFELDEN. Ausländer, die nach Deutschland einreisen, kommen als Besucher, Einwanderer oder Flüchtlinge, so die offiziellen Begriffe. Sie müssen Gesetze beachten, über die der Runde Tisch Mitgemischt im "Gambrinus" aufklärte. Bernd Wunderle, Sachgebietsleiter im Landratsamt fürs Ausländerwesen erklärte Besuchervisum, definierte Aufenthaltstitel und Niederlassungserlaubnis. Gekommen waren 30 Hörer, Betroffene und Menschen, die mit Migration zu tun haben. Spontan wurde beschlossen, im März einen zweiten Abend zu veranstalten.
Der Runde Tisch Mitgemischt, Freundeskreis Asyl und die evangelische Erwachsenenbildung hatten zu diesem Informationsabend eingeladen, um Fragen zu beantworten, die sich ergeben, wenn Ausländer nach Deutschland kommen. Wunderle begann die Erklärungen mit dem Besuchervisum. Die ersten Fragen wurden gestellt, immer wieder wurden konkrete Fälle offenbart: Warum darf meine 70-jährige Mutter nicht kommen? Warum wurde das Kind zurückgeschickt? Wie kann ich jener Frau helfen, die Analphabetin ist? Wunderle legte Folien vor und teilte Merkblätter aus, um die Verordnungen transparenter zu machen.Werbung
Aufenthaltserlaubnis oder zeitlich begrenzter Aufenthaltstitel? "Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung" – niemand im Raum kannte einen Fall, für den dieser komplizierte Gesetzestext zutrifft. In der Praxis wird nämlich eine im Ausland erworbene Ausbildung in Deutschland nicht anerkannt. Wunderle beantwortete immer wieder spezielle Fragen, zeigte Lösungen.
Ein Aufenthalt in Deutschland aus "völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen" wird laut Herwig Popken, Sprecher von Runder Tisch Mitgemischt, restriktiv gehandhabt, denn 97 Prozent der Anträge würden abgelehnt. Dagmar Henninger vom Freundeskreis Asyl meinte, dass ein Abschiebeverbot ständig aktualisiert werden müsse. Bernd Wunderle bestätigte dies, es gäbe Listen, die in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entschieden würden. Ein Abschiebehindernis könne aber auch wieder wegfallen.
Christina Wallaschek, Lehrerin, wies auf den geänderten Paragraphen 25 A hin und löste damit Gespräche um die Bekanntheit von Gesetzesänderungen und Beratungen dazu aus. Einige Lösungen lägen auch im Ermessungsspielraum der Ausländerbehörde, gab Wunderle zu. Heinz Henninger seufzte: "Dann kommt es darauf an, wer dort sitzt!" Wunderle konterte: " Im Zweifel für den Antragsteller!"
Für die Anwesenden blieben die Verordnungen verwirrend, denn im Bundesgebiet gibt es die unterschiedlichste Handhabung: Auf der einen Seite die "Kasernierung" von Asylbewerbern in Gemeinschaftsunterkünften, andererseits Privatwohnungen für sie. Es gibt Essenspakete oder Gutscheine: Die Verwaltungsvorschriften kommen von den Ländern, und sie sind unterschiedlich.
Orientierungskurs, Sprachkurse und Einbürgerungsprüfung führten zu den Vorschriften und Kosten der Einbürgerung. Damit beendete Wunderle seine Ausführungen um Besucher. Weitere Fragen über Einwanderer und Flüchtlinge konnten aus Zeitgründen nicht angesprochen werden, weshalb ein zweiter Abend zu diesem Thema anberaumt wurde.
AUSLÄNDISCHE MITBÜRGER
Gesamt: 4553, davon männlich 2285, weiblich 2268
Herkunftsstaaten: Italien 1375, Türkei 886, Schweiz 289, Republik Kosovo 178, Kroatien 170, Mazedonien 97, Spanien 94, Russische Föderation 90, Polen 78, Serbien (Altfälle) 74, Österreich 71, Frankreich 67, Großbritannien 59, Ungarn 58, Republik Serbien 56, Rumänien 49, Sri Lanka 47, Jugoslawien 45, Serbien und Montenegro 45, Portugal 37, Irak 35, Ukraine 31, Griechenland 29, Syrien 27, Bosnien und Herzegowina 27, andere Staaten 539 (Quelle: Stadt Rheinfelden, Stand: 31.12.2010)
Autor: bz
Autor: Danielle Hirschberger


