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23. Juli 2009 20:27 Uhr

Erster Verhandlungstag in Mannheim

Richter zweifeln am Freiburger Alkoholverbot

Das bundesweit beachtete Freiburger Alkoholverbot könnte kippen. Die Richter am Mannheimer Verwaltungsgerichtshof haben sich bei der ersten Verhandlung sehr kritisch dazu geäußert.

  1. Rechtlich umstritten: Das Alkoholverbot für das Bermuadreieck in Freiburg. Foto: fotolia.com/Yurok Aleksandrovich

Seit Sommer 2007 darf in dem als "Bermudadreieck" bekannten Freiburger Kneipenviertel an Wochenenden kein Alkohol außerhalb von Gaststätten getrunken werden. So will die Stadt verhindern, dass junge Leute sich mit mitgebrachten Alkohol betrinken und dann Prügeleien beginnen.

Der Kläger, der 27 Jahre alte Doktorand John Philipp Thurn hält die Polizeiverordnung für unzulässig. "Das bloße Trinken von Alkohol macht noch nicht gewalttätig." Er als friedlicher Biertrinker sei nicht die Ausnahme, sondern die Regel.

Sein Anwalt Claus Binder verwies auf geschlechtsspezifische Unterschiede: "Frauen verüben im Bermudadreieck so gut wie keine Gewaltdelikte und sind doch vom Alkoholverbot betroffen." Auch die feuchtfröhlichen Junggesellenabschiede führten fast nie zu Straftaten. Dies schien den Richtern einzuleuchten: "Ein Verhalten kann eigentlich nur dann als gefährlich eingestuft und generell verboten werden, wenn es meistens oder regelmäßig zu einem Schaden führt."

Schwerer Stand bei den Richtern

Die Stadt argumentierte, dass das Alkoholverbot erfolgreich sei, weil es Gewaltdelikte im Bermudadreieck reduziert habe. In der Probephase im ersten Halbjahr 2008 seien es 16 Prozent weniger gewesen, berichtete Walter Rubsamen, Leiter des Freiburger Ordnungsamts, im ersten Halbjahr 2009 sogar bis zu 40 Prozent weniger pro Monat. Das überzeugte die Richter aber nicht, weil die Stadt keine Vergleichszahlen für den Rest des Stadtgebiets vorlegen konnte. Rubsamen verwies außerdem auf die Schwere der Delikte: "Da geht es nicht um Ohrfeigen, sondern um Nasen-, Kiefer- und Rippenbrüche". Die Hürden für ein Verbot müssten deshalb niedriger als sonst angesetzt werden. Ins Grübeln kamen die Richter erst, als Harry Hochuli vom Polizeirevier Nord über die Täter sprach. "Nur 13 Prozent von ihnen sind polizeibekannt. Die Beteiligten an Schlägereien kennen sich höchstens aus der Warteschlange vor der Disco." Nach seiner Erfahrung habe jeder, der sich an den Wochenendnächten im Bermudadreieck öffentlich betrinke, das Potenzial, später mit anderen aus nichtigem Anlass in Streit zu geraten. Und wenn jeder Täter sein könne, dann müsse auch jedem das öffentliche Trinken im Bermudadreieck verboten werden.

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Ausgang des Verfahrens ist offen

Der Ausgang des Verfahrens ist noch offen. Beanstandet wird aber wohl auf jeden Fall die sogenannte Randgruppentrink-Verordnung, gegen die Thurn ebenfalls geklagt hat. Sie gilt im ganzen Freiburger Stadtgebiet und verbietet es, zum Trinken von Alkohol dauerhaft an einem Platz zu verweilen, wenn dies geeignet ist, erhebliche Belästigungen hervorzurufen. Das Gericht ließ durchblicken, dass es die Verordnung für zu unbestimmt und damit rechtswidrig hält. Dies hätte bundesweite Bedeutung, weil die Klausel in vielen Kommunen gilt. Das Urteil zu beiden Normenkontroll-Anträgen wird am Dienstag verkündet.

Autor: Christian Rath