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05. Oktober 2011

Keine Abwahl des Bürgermeisters

Ministerpräsident Kretschmann lehnt Forderung der Ökologischen Demokratischen Partei ab.

RICKENBACH/STUTTGART (BZ/mie). Angesichts der Probleme, die Rickenbach mittlerweile seit rund zwei Jahren mit seinem Bürgermeister Norbert Moosmann hat, hatte die Ökologische Demokratische Partei Ministerpräsident Winfried Kretschmann aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Abwahl von Bürgermeistern in den Landtag einzubringen. Moosmann fehlt seit über einem Jahr krankheitsbedingt und steht außerdem im Verdacht, einen Anschlag gegen sich inszeniert zu haben. Zudem hatte es in den Jahren seit seinem Amtsantritt im Mai 2007 ständig heftige Konflikte zwischen dem Bürgermeister und dem Gemeinderat gegeben.

Bis jetzt sieht die Gemeindeordnung eine Abwahl des Gemeindeoberhaupts nicht vor – und das wird auch so bleiben. Das ließ Kretschmann durch Silke Krebs, Ministerin im Staatsministerium, mitteilen. Eine Entscheidung über die Einführung einer Abwahlmöglichkeit für Bürgermeister dürfe nicht an den Verhältnissen einzelner Gemeinden orientieren, sondern müsse die Auswirkungen eines entsprechenden Gesetzes landesweit berücksichtigen. "Das zentrale Merkmal der über Jahrzehnte gewachsenen und bewährten Gemeindeverfassung in Baden-Württemberg ist eine starke Stellung des Bürgermeisters." Durch die enge Verzahnung mit dem Gemeinderat und die gegenseitige Kontrollfunktion sei ein sinnvolles Zusammenwirken dieser Organe sichergestellt. Eine deutliche Veränderung der Stellung des Bürgermeisters würde dieses Gleichgewicht beeinträchtigen. "Bürgermeister können ihre Verantwortlichkeiten wirksamer wahrnehmen, wenn sie nicht mit der Einleitung eines Abwahlverfahrens durch den Gemeinderat rechnen müssen."

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Laut Gemeindeordnung sei es in erster Linie Aufgabe des Gemeinderates, Missständen in der Amtsführung des Bürgermeisters entgegenzuwirken. Zudem böten die baden-württembergische Kommunalverfassung und das Beamtenrecht Möglichkeiten, bei schweren Mängeln in der Amtsführung von Bürgermeistern angemessen zu reagieren. "Generell gilt, dass lediglich in wenigen Einzelfällen auftretende Schwierigkeiten nicht gleich zu einer Änderung der Kommunalverfassung eines Landes führen können", heißt es im Schreiben an die ÖDP.

Autor: bz