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03. Februar 2012

Wo ist Glücksspiel möglich?

Ein neues Konzept soll die Ansiedlung von Spielhallen in der Hauptstraße in Riegel lenken.

  1. Glücksspiel ist nicht einfach ins Gewerbegebiet zu verbannen. Foto: DAPD

RIEGEL. Spielhallen und irgendwann vielleicht auch Wettbüros sollen im Ortskern Riegels zugelassen werden. Diesen überraschenden Vorschlag machte der Stadtentwickler Donato Acocella dem Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am Mittwochabend. Der Gemeinderat beschloss auch auf Vorschlag von Bürgermeister Markus Jablonski, vom ursprünglichen Ziel, solche Vergnügungsstätten nur in einem der Gewerbegebiete zuzulassen, abzurücken. Acocella arbeitet nun einen Vorschlag aus, wie die Ansiedlung des Glücksspiels entlang der Hauptstraße gelenkt werden soll.

Der Ausgangspunkt für die Debatte über die Spielhallen waren zwei Anträge für die Eröffnung solcher Vergnügungsstätten. Daraufhin hat der Gemeinderat eine Veränderungssperre über die betroffenen Baugebiete verhängt und Acocella beauftragt, ein Vergnügungsstättenkonzept zu erstellen. Der Gemeinderat hat auch an anderer Stelle deutlich gemacht, dass er sich gegen die vermehrte Nachfrage nach Zulassung von Spielotheken wehren möchte. So hat man eine entsprechende Vergnügungssteuer verabschiedet, die das Geschäft mit dem Glücksspiel weniger attraktiv machen soll.

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Acocella hat nun darauf hingewiesen, dass der Weg über die Vergnügungssteuer der richtige sei, um moralische Vorbehalte gegen das Glücksspiel zum Tragen kommen zu lassen. Im Planungsrecht aber hätten Suchtprävention und ähnliche Motive nichts zu suchen, so Acocella. Durch Veränderungen in der Gesetzgebung und nachdem das Wettmonopol des Staates ins Wanken geraten ist, müssten sich die Kommunen zunehmend der Herausforderung stellen, dass sie die Voraussetzungen für legales Glücksspiel regeln müssen. Denn einfach verbieten könnten sie es nicht, so Acocella.

In Gewerbegebieten seien solche Vergnügungsstätten zwar ausnahmsweise zugelassen. Doch bestehe ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2009, wonach solche Vergnügungsstätten nicht in ein Gewerbegebiet gehörten. Da entsprechende Ausweisungen im Gewerbegebiet zumindest juristisch angreifbar sind, hält Acocella die Pläne des Gemeinderats, eine Zulassung im Gewerbegebiet "Kleinfeldele" auszuweisen, für keine gute Idee. Der Hinweis, alle noch freien Flächen seien in der Hand der Gemeinde, ließ Acocella nicht gelten. Ein Eigentümerwechsel bei den bebauten Flächen könnte die Gemeinde schnell vor das Problem stellen, dass ein Betrieb zur Spielhalle umgenutzt werden soll. Wenn auch Gemeinde und Behörden sich wegen der Festsetzungen des Bebauungsplans gegen die Umnutzung an dieser Stelle wehrten, könnte der Eigentümer vor dem Verwaltungsgericht unter Umständen den ganzen Bebauungsplan anzweifeln und auch Recht bekommen.

Mit einer Ausweisung im Gewerbegebiet könnte die Gemeinde zudem eine Dynamik auslösen, die sie nicht mehr steuern kann. Da Spielhallenbetreiber teilweise Bodenpreise bezahlten, die sich andere Gewerbe nicht leisten könnten, werde eine genehmigte Spielhalle Begehrlichkeiten nach weiteren auslösen. Zudem werde die Gemeinde Schwierigkeiten bekommen, wenn sie neue Gewerbeflächen ausweisen möchte. Die Behörden könnten dies dann mit dem Hinweis verweigern, dass bestehende Gewerbeflächen an Vergnügungsstätten und damit nicht entsprechend der Landesplanungsrichtlinien vergeben worden seien.

Im Ortskern Riegels, den Acocella als "gewerblich geprägtes Mischgebiet" bezeichnete, seien Spielotheken grundsätzlich zugelassen. Um eine Spielothek abzulehnen, brauche es Gründe wie Lärmbelästigung, die aber in der Regel von Spielotheken nicht ausgingen. Einen möglichen "Trading-Down-Effekt", also negative Auswirkungen durch Spielotheken, kann Acocella auch nicht entdecken. Aber im Ortskern könne man durch entsprechende Auflagen steuern.

Josef Wagner wies darauf hin, dass der Eigentümer des früheren Treff-Ladens die Eröffnung einer Spielothek anstrebe. Acocella meinte, dies könne der Gemeinderat steuern, indem er Spielhallen im Erdgeschoss ausschließt. Nach ihm hat der Gemeinderat mit bis zu vier Jahren auch genug Zeit entgegenzusteuern, wenn ein konkreter Antrag aus dem Ortskern kommt.

Autor: Michael Haberer