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16. Juli 2012
Sahnetorte bei 30 Grad in der Sonne
In der Hochsaison der Vereinsfeste sind die Lebensmittelkontrolleure des Landratsamts in Sachen Verbraucherschutz unterwegs.
OFFENBURG (obe). Die Saison der Vereins- und Straßenfeste ist im Gange, doch werden bei der Bewirtung der Gäste teils kapitale Fehler gemacht. Wer Speisen und Getränke anbietet, muss das Lebensmittelrecht beachten. Jetzt, in der Festsaison, sind die Lebensmittelkontrolleure des Landratsamts verstärkt unterwegs, um Missstände aufzuspüren. Im schlimmsten Fall kann eine Kuchenspende oder unsauber verarbeitetes Fleisch zum Haftungsproblem werden.
"Es geht schon damit los, dass ein Lebensmittel-Verkaufsstand zum Dach an drei Seiten umschlossen sein muss", verdeutlicht Lebensmittelkontrolleur Siegfried Cziollek. Schon um das Essen vor Staub zu schützen. Werden Lebensmittel vorn am Stand ausgelegt, müsse ein Spuckschutz vorhanden sein, damit Speisen von vorn nicht direkt angeniest und angehustet werden. Cziollek kontrolliert schon lange im Ortenaukreis und kennt die typischen Mängel. Gerade bei oft provisorischen Kuchenverkäufen, etwa von Schulklassen, rät er auf Cremetorten zu verzichten. Nicht durcherhitzte Sahne sei immer heikel. "Wenn die Torte bei 30 Grad in der Sonne steht vermehrt sich alles mögliche." Letztlich sollte auch nachvollziehbar sein, so Cziollek, wer welchen Kuchen geliefert hat. Gleiches gilt für Salate.Werbung
Auch um die Kennzeichnung von Zusatzstoffen kommen die Amateurlebensmittelverkäufer beim Verkauf nicht herum. Hier habe man öfter Probleme, wissen die Kontrolleure. Ob beispielsweise Farbstoffe, Koffein, Chinin, Phosphat, Süßstoffe oder Antioxidationsmittel enthalten ist, muss kenntlich sein.
Die Kühlung sei ein heikles Thema. "Die Getränke sind in der Regel gut gekühlt, bei den Lebensmitteln ist das nicht immer so", weiß der Kontrolleur aus Erfahrung. Bei leicht verderblicher Ware wie Geflügel oder Hackfleischerzeugnisse, die bei maximal vier Grad zu kühlen sind, verstehen die Lebensmittelüberwachung keinen Spaß. "Der Verbraucher ist von uns zu schützen", betont der Leiter des Amts für Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen, Jan Löwer. Bei Gefahren greife man durch. "Wenn es zu Verstößen kommt, kann das von der Verwarnung bis zum Bußgeld gehen." Im Notfall werde der Verkauf sofort gestoppt. Ein Fall ist ihm in Erinnerung, bei dem die Verkäufer aufgrund starken Regens im Matsch herumstapften. Die Kontrolleure machten den Stand dicht.
Doch natürlich versuche man es bei den Besuchen eines der neun Lebensmittelkontrolleure, die im Ortenaukreis unterwegs sind und mit denen jederzeit gerechnet werden muss, zunächst in Gutem. "Wir sind ja zum Teil selber Vereinsmeier", verdeutlicht Siegfried Cziollek. Doch wenn etwas falsch läuft, müsse das abgestellt werden – und zwar schnell. Die Hygiene sei oberstes Gebot. Wie das warme Wasser erzeugt wird, um die Hände beim Standdienst zu waschen, sei zweitrangig. Gewaschen müssen sie werden. Und zum Abtrocknen sei das Einweg-Papierhandtuch Pflicht. Da tue es auch die Küchenrolle, das Stoffhandtuch indes sei ein gefährlicher Keimherd. Letztlich schütze sich der Verein durch richtiges Verhalten selbst. Denn wenn jemand zu Schaden kommt, "ist der Vereinsvorstand an allem Schuld". Wichtig ist laut Löwer, dass die Offenheit da sein muss, sich etwas sagen zu lassen, und dass sei im Ortenaukreis in aller Regel der Fall.
Verhaltensregeln
Worauf kommt es beim Umgang mit Lebensmitteln, etwa bei Vereins- und Straßenfesten, an? Ein Leitfaden des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gibt ausführlich Auskunft. Zu den Anforderungen gehört beispielsweise:
– Beim Frittieren von Pommes Frites soll die Fritteuse auf maximal 175 Grad eingestellt sein, um hohe Acrylamidbildung zu vermeiden.
– Behandelte Zitrusfrüchte, die Getränken ungeschält zugefügt werden, müssen gut gewaschen sein– besser ist unbehandelte Ware.
– Das Standpersonal sollte eine geeignete Kopfbedeckung tragen, persönliche Kleidung darf nicht im Zubereitungsbereich von Speisen aufbewahrt werden.
– Die gründliche Handreinigung mit warmem Wasser soll vor Arbeitsbeginn, nach dem Toilettenbesuch und jedem Arbeiten mit rohem Fleisch, Fisch oder Eiern selbstverständlich sein.
Autor: obe
Autor: obe



