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Freiburger Amtsgericht

Sarah-Kern-Betrüger muss in den Knast – keine Bewährung

  • Fr, 02. Dezember 2016, 12:02 Uhr
    Freiburg

Im Betrugsprozess um die Münchner Designerin Sarah Kern ist das Urteil gefallen: Das Freiburger Amtsgericht verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung. Der 49-Jährige kündigt Berufung an.

Die Münchner Designerin Sarah Kern sagte vor dem Freiburger Amtsgericht aus.  | Foto: Rita Eggstein
Die Münchner Designerin Sarah Kern sagte vor dem Freiburger Amtsgericht aus. Foto: Rita Eggstein
Sie sei überzeugt, so Lempfert, dass der Mann Sarah Kern E-Mails geschrieben habe, in denen er ihr ein Video mit ...

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