Ab 300 Franken wird’s kostspielig
Die Schweiz ändert zum 1. Juli die Wareneinfuhr für ihre Bürger / Größere Mengen an Alkohol und Tabak sind frei von Steuern.
KREIS WALDSHUT (BZ/vep). Ab dem 1. Juli 2014 treten neue Regelungen für Waren im Reiseverkehr für Schweizer Bürger in Kraft. Was Tabak-und Spirituosenhändler in Deutschland freuen dürfte, denn die Schweiz hat die Freimengen dieser Artikel erhöht. Die Neuregelung dürfte vor allem auch den Lebensmitteleinzelhandel entlang der Grenze zur Schweiz betreffen, so die Einschätzung von Uwe Böhm, Geschäftsführer International der IHK Hochrhein-Bodensee.
Da zwischenzeitlich viele Lebensmitteleinzelhändler auf deutscher Seite auch die Nahversorgung für die anliegenden Schweizer ...