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10. Februar 2012
Drehen an der Gebührenschraube
Friedhofsgebühren steigen / Der Kostendeckungsgrad soll auf 50 Prozent steigen / Am Montag im Gemeinderat.
SEELBACH. Wer auf den Seelbacher Friedhöfen einen Angehörigen beerdigt, muss künftig tiefer in die Tasche greifen. In der Sitzung am Montag um 20 Uhr im Bürgersaal des Rathauses Seelbach steht die Erhöhung der Gebühren auf der Tagesordnung. Hintergrund ist, dass der Kostendeckungsgrad in Seelbach in den zurückliegenden drei Jahren mit 36 Prozent erheblich unter dem Landesdurchschnitt gelegen hat. Mit der geplanten Gebührenerhöhung soll er auf 50 Prozent steigen.
Im vergangenen Jahrzehnt hat sich nicht nur in den gesetzlichen Bestimmungen für das Bestattungswesen einiges geändert, was nun in die neu gefasste Friedhofsordnung eingearbeitet worden ist. Auch die Bestattungskultur und die Bestattungsformen haben sich gewandelt. Der Anteil der Urnenbestattungen ist in Seelbach von 30 Prozent im Jahr 2002 auf inzwischen annähernd 70 Prozent gestiegen. Auf dem Friedhof Seelbach ist das Grabkammersystem gebaut, Urnenwände sind aufgestellt sowie ein gärtnerbetreutes Grabfeld geschaffen worden. Diese Veränderungen sind in der Bestattungsgebührenordnung nicht berücksichtigt gewesen. Zudem sind die Gebühren seit 2006 unverändert.Werbung
Im Jahr 2010 ist der Kostendeckungsgrad bei den Friedhöfen auf 30,5 Prozent gesunken. Einnahmen von 58 837 Euro standen Ausgaben von 192 701 Euro gegenüber, das Defizit lag bei 133 864 Euro. In Baden-Württemberg lag der Kostendeckungsgrad im Bestattungswesen in Gemeinden zwischen 4000 und 10 000 Einwohnern 2008 bei 51,2 Prozent (Seelbach: 23,9 Prozent). Nicht verwunderlich deshalb, dass die Rechtsaufsicht die gemeinde Seelbach immer wieder darauf aufmerksam macht, dass sich Kommunen ihre Einnahmen in erster Linie aus Entgelten für ihre Leistungen zu beschaffen haben.
In den zurückliegenden drei Jahren haben im Schnitt auf der Einnahmeseite gut 25 000 Euro gefehlt, um eine Kostendeckung von 50 Prozent zu erreichen. Diesen Betrag soll die Gebührenerhöhung, die der Gemeinderat am Montag beschließen soll, bringen. Die Regelung, dass Grabnutzungsgebühren für Erdgräber und Grabkammern sowie für Erdurnengräber und Urnenwandgräber gleich sind, soll beibehalten werden. In gärtnergepflegten Grabfedern reduzieren sich die Grabnutzungsgebühren, da sich der Aufwand für die Gemeinde vermindert.
Die neuen Gebühren, die er in der Sitzung am Montag beschließen soll, hat der Gemeinderat bereits im Dezember vorberaten. Es ist deshalb nicht zu erwarten, dass es in der Sitzung gravierende Änderungen am Verwaltungsvorschlag geben wird. Steigen werden sowohl die Grabnutzungsgebühren als auch die Bestattungsgebühren. So liegt beispielsweise die Grabnutzungsgebühr für ein Reihengrab für eine Person, die älter als zehn Jahre ist, künftig bei 780 Euro (bisher 460 Euro). Die Nutzungsgebühr für ein Urnenreihengrab in einem gärtnerbetreuten Grabfeld kostet 390 Euro, in einem anderen Grabfeld und in einer Urnenwand 600 Euro (bisher 200 Euro). Ein Wahlgrab für einfachtiefe Bestattung kostet künftig je Einzelgrabfläche 1380 Euro (bisher 770 Euro), ein Wahlgrab für doppeltiefe Bestattung je Einzelgrabfläche 1680 Euro (bisher 1250 Euro). Die Bestattungsgebühren liegen für Personen vom vollendeten zehnten Lebensjahr an bei 500 Euro (bisher 400 Euro). Die Beisetzung von Aschen kostet wie bisher 150 Euro. Die Nutzung der Einsegnungshalle kostet künftig 170 Euro pro Tag (bisher 130 Euro), eine Leichenzelle je Tag 30 Euro (bisher 27).
Eine Urnenbeisetzung in einem Urnenreihengrab kostet künftig mit Grabnutzungsgebühr, sowie Nutzung der Leichenhalle und der Leichenzelle 1010 Euro (bisher 561 Euro). Die Bestattung in einem Wahlgrab mit Grabnutzungsgebühr, Nutzung der Einsegnungshalle und Leichenzelle sowie Träger schlägt mit 2580 Euro zu Buche (bisher 2005 Euro).
Mit den neuen Gebühren hat die Gemeinde den Gebührenrahmen allerdings bei weitem nicht ausgeschöpft. Sie liegen zum Teil nämlich mehr als 50 Prozent unter der Höchstgebühr, die verlangt werden dürfte. Zwei Beispiele: Die Bestattungsgebühr für Personen vom vollendeten zehnten Lebensjahr an liegt künftig bei 500 Euro, als Höchstgebühr wäre 1023 Euro möglich; die Grabnutzungsgebühr für ein Reihengrab beträgt künftig 780 Euro, als Höchstgebühr wären 2737 Euro möglich.
Autor: Theo Weber
