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Gericht: Lärm nicht hinreichend belegt

Susanne Gilg
  • Sa, 15. April 2017
    Seelbach

Das Verwaltungsgericht Freiburg bezweifelt die vom Landratsamt gemessene Impulshaltigkeit der Windräder im Bürgerwindpark.

Zankapfel: die Windräder im Bürgerwindpark   | Foto: Green City Energy
Zankapfel: die Windräder im Bürgerwindpark Foto: Green City Energy

SCHUTTERTAL/FREIBURG (sgi/BZ). Das Verwaltungsgericht Freiburg kommt zum Ergebnis, es sei nicht hinreichend belegt, dass von den Windrädern des Bürgerwindparks Südliche Ortenau Lärm ausgeht. Die Betreiber hatten beim Gericht einen Eilantrag gestellt, nachdem zuvor hatte das Landratsamt Ortenaukreis ihnen ein Zwangsgeld angedroht hatte. Von der Vollstreckung bleiben die Betreiber vorerst verschont.

Der Lärm, der von den Windrädern im Bürgerwindpark Südliche Ortenau ausgehen soll, hat in den vergangenen Wochen auch das Verwaltungsgericht in Freiburg beschäftigt (die BZ berichtete). Das Landratsamt hatte den Betreibern – Green City Energy ...

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